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Einigung zum Bürgergeld

Die Parteien der Ampel-Regierung und der Union haben sich auf einen Kompromiss zum Bürgergeld geeinigt.

Er sieht unter anderem die Streichung der sogenannten Vertrauenszeit vor, in der die Arbeitsagenturen weitgehend auf Sanktionen gegen Bezieher verzichten sollten, wie Vertreter beider Seiten am Dienstag mitteilten. Auch beim Schonvermögen für Bürgergeld-Bezieher gibt es deutliche Abstriche.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat muss dem Kompromiss am Mittwochabend noch zustimmen. Bei einer Bestätigung kann das Bürgergeld am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Es soll dann am 1. Januar als Ersatz für das bisherige Hartz-IV-System (Wikipedia) eingeführt werden.

"Wir haben auf die Vertrauenszeit verzichtet, um einen gemeinsamen Kompromiss und Mehrheiten im Vermittlungsausschuss zu finden", sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann. "Ich bedaure das sehr." SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast (Wikipedia) sprach von einem "tragfähigen Kompromiss im Sinne der Sache". FDP-Parlamentsgeschäftsführer Johannes Vogel sagte, es sei gelungen, "ein gutes Gesetz noch besser machen." Es gebe nun einen Vorschlag für mehr Leistungsgerechtigkeit und Aufstiegschancen.

Das vorgesehene Schonvermögen wird von 60.000 Euro auf 40.000 Euro verringert, wie der CDU-Politiker Hermann Gröhe sagte. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sind es demnach nun 15.000 Euro, geplant hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) 30.000 Euro. Auch die sogenannte Karenzzeit beim Schonvermögen wie auch der Prüfung der Angemessenheit der Wohnung soll laut Gröhe und Mast nun nur noch zwölf statt 24 Monate betragen.

mt/ilo