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Bebauungsplan Aaseestadt wird geändert

Die Unterlagen liegen ab 14. November erneut öffentlich aus. Der Plan schafft den planungsrechtlichen Rahmen für die Weiterentwicklung des Gebiets.

Münster (SMS) Die Aaseestadt ist ein beliebtes, innenstadtnahes Wohngebiet, das in den 1960er Jahren entstanden ist. Mit Blick auf den anstehenden Generationenwechsel im Viertel soll ein neuer Bebauungsplan den planungsrechtlichen Rahmen für die Weiterentwicklung des Gebiets schaffen. Ziel ist es, sowohl den Charakter der Aaseestadt zu sichern, als auch Raum für zeitgemäße Entwicklungen zu schaffen. Da der Planentwurf für den Kernbereich Mecklenbecker Straße, Huberstraße, Delpstraße, Goerdelerstraße, Geschwister-Scholl-Straße, Beckstraße, Bonhoefferstraße, Maringstraße und Klausenerstraße nach der öffentlichen Auslegung im Mai/Juni dieses Jahres noch einmal geändert worden ist, steht nun ab Montag, 14. November, die erneute öffentliche Auslegung an.


Neu aufgenommen in den Plan wurde die Verpflichtung, bei Neubauten Photovoltaikanlagen zu errichten. Außerdem wurde ein zu erhaltender Baum festgesetzt. In einigen Fällen wurden Baugrenzen geringfügig modifiziert und die Festsetzungen zu Dachaufbauten und zur Größe von Nebenanlagen sowie die Hinweise zur Bodendenkmälern und Artenschutz wurden überarbeitet. 


Der geänderte Bebauungsplan Nr. 575 liegt ab 14. November bis einschließlich 28. November im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, zur Einsichtnahme öffentlich aus (Montag bis Mittwoch: 8 - 16 Uhr, Donnerstag: 8 - 18 Uhr, Freitag: 8 - 13 Uhr).

Die Unterlagen sind dort frei zugänglich. Für eine persönliche Beratung und bei Fragen zur Planung kann unter der Telefonnummer 02 51/4 92-61 95 ein Termin mit der zuständigen Ansprechperson im Stadtplanungsamt vereinbart werden. 


Die Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch im Stadtportal unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung zur Verfügung. Bis zum Ende der Frist besteht die Möglichkeit, bei der Stadtverwaltung Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, per E-Mail, zur Niederschrift oder über ein Onlineformular abgegeben werden.



Stadt Münster