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Betriebe abfedern

IHK richtet Hotline ein und weitet Beratungsangebot aus

Münsterland/Emscher-Lippe-Region. - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen weitet ihr Beratungsangebot zu öffentlichen Finanzierungsprodukten stark aus. Hintergrund sind die angekündigten Hilfsprogramme der Bundesregierung für Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen sind. „Wir wollen die Betriebe, so gut es zum jetzigen Zeitpunkt geht, beraten und bei der Antragsstellung unterstützen“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel. Viele Unternehmen hätten keine Erfahrung mit öffentlichen Finanzierungshilfen.

 

Die IHK hat deshalb eine Hotline mit der Rufnummer 0251-707 111 eingerichtet. Hier informieren die Finanzierungsexperten der IHK über öffentliche Förderprogramme und geben Tipps für das weitere Vorgehen. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15.30 Uhr erreichbar, das Angebot richtet sich an alle Mitgliedsbetriebe der IHK.

 

Zusätzlich beschleunigt die IHK den Prozess der gutachterlichen Stellungnahmen, die bei einigen Förderprogrammen vorgesehen sind. „Die Finanzierungsexperten der IHK stehen unseren Betrieben und den öffentlichen Förderinstituten mehr denn je bei der Antragstellung zur Seite, um die Verfahren zu beschleunigen“, so Jaeckel. Sämtliche Neuerungen bei den öffentlichen Förderprogrammen sind zudem tagesaktuell auf der Website der IHK unter „Finanzierung der Auswirkungen“ zu finden: www.ihk-nw.de/corona_finanzierung.

 

Als „einen guten ersten Schritt, dem aber dringend noch weitere folgen müssen“, bezeichnet Jaeckel in diesem Zusammenhang den von der Bundesregierung beschlossenen Milliarden-Schutzschild für Betriebe. „Die Ausweitung der bestehenden Programme ist eine rasch greifende Maßnahme, um Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten“ ist Jaeckel überzeugt. Er hofft, dass nun sowohl die Unternehmen als auch die Kreditwirtschaft die Möglichkeiten nutzen, um die Auswirkungen der Krise abzumildern. Bei der Bürgschaftsbank NRW, bei der die IHK Gesellschafterin ist, wird unter anderem der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund zudem die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen (Expressbürgschaften) treffen können.

 

Neben der Ausweitung der etablierten Instrumente von NRW.BANK und Bürgschaftsbank NRW setzt Jaeckel vor allem auf die geplanten zusätzlichen Sonderprogramme der KfW, die allerdings noch von der EU-Kommission genehmigt werden müssen. Die geplanten KfW-Angebote sollen insbesondere die Unternehmen unterstützen, die krisenbedingt vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben. „Wir bauen auf die Aussage der Bundesregierung, dass genug Geld vorhanden ist und alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden“, so Jaeckel abschließend.

 

www.ihk-nordwestfalen.de/coronavirus

 

Foto/Bildzeile:

Dr. Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen