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Rechtfertigt das Ziel die Mittel?

Über die Strafbarkeit von Klimaaktivist:innen

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag beantragt Verschärfungen im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Strafprozessordnung (StPO), damit "Straßenblockierer und Museumsrandalierer" künftig härter bestraft werden. Es handele sich um Straftaten, auf die es eine "konsequente Antwort des Rechtsstaates" geben müsse. Explizit soll im Nötigungstatbestand der besonders schwere Fall (§ 240 Absatz 4 StGB) um weitere Regelbeispiele ergänzt werden, bei denen eine Mindestfreiheitstrafe von drei Monaten verhängt werden muss. Zum einen geht es dabei um Blockaden, bei denen "eine große Zahl von Menschen" betroffen ist, etwa im Berufsverkehr. Zum anderen sollen Aktionen erfasst werden, bei denen die Behinderung von Rettungsfahrzeugen billigend in Kauf genommen wird. Weiterhin soll das Strafmaß für gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) und die Behinderung von hilfeleistenden Personen (§ 323c Absatz 2 StGB) erhöht werden.

Auch bei der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB) soll ein schwerer Fall mit einer Mindeststrafe von drei Monaten eingeführt werden. Es geht dabei um die Beschädigung von Kunstgegenständen von "bedeutendem finanziellen und/oder kunsthistorischem Wert". Zusätzlich sollen Kettenbewährungsstrafen in § 56 StGB ausgeschlossen werden. Der Katalog des § 112a StPO soll um die "Nötigung" erweitert werden, so dass eine Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr auch gegen Straßenblockierer verhängt werden kann.

Rechtsprofessor Michael Kubiciel zweifelt an der Verhältnismäßigkeit der Vorschläge. Vertreter:innen von Grünen, FDP und SPD halten die zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente ausreichend. Sogar die Union ist geteilter Meinung. So findet Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU), dass der "aktuelle Strafrahmen genüge". Man müsse die vorhandenen Gesetze nur "konsequent" anwenden. Über den Antrag der CDU/CSU soll bereits am Donnerstag im Bundestag beraten werden. Es berichten taz (Konrad Litschko), SWP (Christian Rath), LTO (Hasso Suliak) und spiegel.de.

Reinhard Müller (FAZ) betont, dass "hehre politische Ziele" keine Rolle spielen können, wenn es darum geht, dass Regeln zu beachten sind. Verfassungsfeinde dürften nicht "geadelt" werden, nur weil sie für "vermeintlich Besseres" eintreten. Maximilian Bauer (tagesschau.de) kritisiert hingegen, dass die Union mit ihrem Vorhaben über "ein langes Kapitel deutscher Rechtsgeschichte" einfach hinweggehe. So habe das Bundesverfassungsgericht bei Sitzblockaden erklärt, wer sich allein auf eine Straße setze, wende keine Gewalt an. Politische Spannung könne die Union nicht "einfach mit dem Strafrecht vom Tisch wischen".


LTO