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Mit Söder wird's öder - und das ist gut so!

Bayern vebietet wegen Katastophenfall Freizeitaktivitäten

In Bayern gilt wegen der Coronakrise ab sofort der Katastrophenfall. Wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag in München sagte, ist damit ab Dienstag eine Schließung aller Freizeiteinrichtungen verbunden. Dazu zählten Schwimmbäder, Kinos, Spielhallen, Vereinsräume, Hotels, Museen, Sport- und Spielplätze, Wellnesszentren, Tanzschulen, Tierparks, Bordelle sowie Fort- und Bildungsstätten.

Für die Gastronomie in Bayern gilt laut Söder ab Mittwoch, dass Speiselokale und Betriebskantinen nur noch von 06.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. In dieser Zeit dürfen sich maximal 30 Menschen in Lokalen aufhalten, es müssen anderthalb Meter Abstand zwischen den Gästen eingehalten werden. Nach 15.00 Uhr ist aus Gaststätten noch die Mitnahme von Speisen möglich, auch Lieferungen und Drive-In-Verkäufe bleiben erlaubt.

Um die Versorgung mit Lebensmitteln zu gewährleisten, lockerte die bayerische Staatsregierung die Öffnungszeiten. Lebensmittelhändler dürfen nun an Werktagen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr öffnen sowie sonn- und feiertags von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Dies gilt zunächst bis zum 30. März.

Auch Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, die Post, Tierhandlungen und Tankstellen dürfen geöffnet bleiben, dazu Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker. Andere Einzelhändler müssen aber schließen, der Onlinehandel darf weiter betrieben werden.

Söder kündigte gleichzeitig umfassende bayerische Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft an. Es werde ein Sondervermögen von bis zu zehn Milliarden Euro zur Bewältigung der gesamten Herausforderung eingerichtet. "Wir lassen niemanden allein", sagte Söder. Es drohe eine Rezession. Unternehmen sollten mit einem "Steuerschutzschirm" vor einer Pleite bewahrt werden, es werde "massive Steuerstundungen ohne Zinszahlungen" in Bayern geben. 

Der Ministerpräsident sagte, die Politik müsse nun alle Maßnahmen einleiten, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Ab sofort gelte "das Primat der Medizin". Er könne nicht versprechen, dass die nun beschlossenen Maßnahmen die letzten seien. "Es kann auch noch sehr schlimm werden."

Für Arztpraxen ordnete der Freistaat eine Meldepflicht darüber an, ob sie über Atemgeräte verfügen. Die Geräte können bei Bedarf eingezogen werden. Zur medizinischen Versorgung sollten ältere Ärzte reaktiviert sowie Ärzte in Elternzeit wieder in den Dienst genommen werden. Auch Medizinstudenten in Bayern sollen nun zum Einsatz kommen.

ran/cfm

© Agence France-Presse