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Ab sofort gilt:

Um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus so weit wie möglich einzudämmen, sind einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich umzusetzen.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet hat gestern, 13. März 2020, das Corona-Maßnahmenpaket der Landesregierung vorgestellt und dessen Zielrichtung formuliert.

Um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus so weit wie möglich einzudämmen, sind einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich umzusetzen.

Leitlinie ist dabei, die Anzahl sozialer Kontakte in den kommenden Wochen zu reduzieren:

1. Der Schulbetrieb wird ab Montag, 16. März 2020, komplett eingestellt. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, 17. März 2020, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Für die Kinder der Klassen 1 bis 6 von Eltern der sogenannten systemrelevanten Berufsgruppen – dazu zählen insbesondere:                      „Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen“ – wird während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

2. Für die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ gilt ab Montag, 16. März 2020, ein generelles Betretungsverbot für Kinder. Für systemrelevante Berufsgruppen wird die Versorgung der Kinder in den Einrichtungen ebenfalls sichergestellt. Hierüber sind alle Träger informiert worden. Für Rückfragen können sich Eltern direkt bei ihrer Betreuungsstelle/Kindertageseinrichtung melden.

In der Zuständigkeit der Stadt Wesel legt Bürgermeisterin Ulrike Westkamp nach Beratung im Stab für außergewöhnliche Ereignisse (kurz SAE) folgende Maßnahmenfest:

3. Ab Samstag, 14.03.2020, sind folgende städtische Einrichtungen geschlossen:Sämtliche städtischen Sportanlagen (Sportplätze und Sporthallen), alle städtischen Kultureinrichtungen; dazu zählen das städtische Archiv, die Musik- und Kunstschule, die Stadtbücherei, das Schill-Museum, Galerie und Theaterkasse im Centrum sowie das Städtische Bühnenhaus,Jugendzentrum KARO.

4. Traugäste des Standesamtes werden gebeten, die Zahl der Teilnehmenden auf 15 Personen im Trausaal zu begrenzen.

Die festgesetzten Regelungen gelten zunächst bis zum 19. April 2020 bzw. bis zu deren Aktualisierung oder Aufhebung. Diese Informationen sind auch auf der Homepage der Stadt Wesel unter www.wesel.de hinterlegt. Der aktuelle Stand zur Anzahl der bestätigten Fälle von labordiagnostisch nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) im Kreis Wesel sowie allgemeine Hinweise können unter dem nachfolgendem Link eingesehen werden: https://www.kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus/

Mit diesen Maßnahmen schränken wir den Lebensalltag vieler Menschen ein, bitten in diesem Zusammenhang um Verständnis. Letztendlich dienen diese dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten der Stadt Wesel und liegen somit auch im allgemeinen Interesse. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, über diese Festsetzungen hinaus in ihrem Alltag auf die allgemeinen Verhaltensregeln des Robert Koch-lnstitutes (RKI) zu achten.