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Gewalt gegen Frauen: DGB fordert Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz

Der DGB fordert einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt.

Zum heute vorgelegten Expertenbericht des Europarats, der Deutschland gravierende Defizite beim Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt attestiert, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende (Wikipedia) Elke Hannack am Freitag in Berlin:

„Wir fordern einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe für alle Opfer von häuslicher Gewalt, von der vor allem Frauen betroffen sind. Das Hilfesystem muss für alle greifen, unabhängig von Geschlecht, von sexueller Orientierung, Aufenthaltsstatus, Herkunftsort oder gesundheitlicher Einschränkung.

Dafür müssen endlich bundesweit verbindliche Regelungen her, die ein breitgefächertes und bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot sicherstellen. Dafür braucht es flächendeckend mehr Schutzräume für Betroffene und mehr Beratungsangebote. Dafür müssen aber auch zuständige Behörden wie Justiz- und Jugendämter rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein.

Seit Jahren überfällig sind eigenständige bundesgesetzliche Regelungen für die Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen und für bindende Mindeststandards für Länder und Kommunen. Ebenso braucht es Regelungen, um den Lebensunterhalt für von Gewalt betroffene Menschen für die Zeit ihrer Unterbringung in einer Schutzeinrichtung sicherzustellen, und zwar unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.“

Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand