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Covid-19 in der Kirche angekommen.

Bistum Münster empfiehlt Absage von Veranstaltungen, für Gottesdienste gelten besondere Verhaltensmaßnahmen.


Münster - (pbm/acl) - Im Kampf gegen das Coronavirus empfiehlt das Bistum Münster Pfarreien und kirchlichen Einrichtungen, alle Veranstaltungen, die nicht zwingend durchgeführt werden müssen, abzusagen oder zu verschieben. Alle Firmungen werden bis zum Ende der Osterferien abgesagt. Sonstige Gottesdienste können unter Beachtung besonderer Verhaltensmaßnahmen weiterhin stattfinden. In einem Schreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums veröffentlichte Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp am 13. März diese und weitere Verhaltensmaßnahmen mit Blick auf Veranstaltungen sowie liturgische Feiern.

So empfiehlt das Generalvikariat – analog zum Beschluss des nordrhein-westfälischen Schulministeriums – alle Ausflüge und Freizeiten mit Kindern und Jugendlichen im kirchlichen Kontext bis zum Ende der Osterferien abzusagen. Diesen zeitlichen Richtwert wählt das Generalvikariat auch für Absagen von nicht unbedingt notwendigen Veranstaltungen. Doch schon jetzt sollen Pfarreien und kirchliche Einrichtungen prüfen, welche Veranstaltungen auch nach den Osterferien ohne großen finanziellen Ausfall abgesagt werden können.

Für die Erstkommunionfeiern, die meist im Frühjahr in den Pfarreien und Gemeinden stattfinden, empfiehlt der Generalvikar, mit Absagen zu warten. Pfarreien, die Erstkommunionfeiern für den Weißen Sonntag geplant haben, können überlegen, ob sie diese gegebenenfalls jetzt schon absagen. „Für alle anderen Feiern rund um den Christi-Himmelfahrts-Tag sollten die Entscheidungen erst getroffen werden, wenn der Verlauf der Epidemie absehbarer ist – so wie es auch Politik und Kultur derzeit handhaben“, heißt es in dem Schreiben des Generalvikars.

Hinsichtlich der regulären sonntäglichen Gottesdienste wird den Menschen aus Risikogruppen empfohlen, auf den Besuch zu verzichten und stattdessen Gottesdienste via Radio, Fernsehen oder Internet mitzufeiern. Priester, Kommunionhelferinnen und -helfer, Messdienerinnen und Messdiener sind aufgerufen, ihren Dienst bei Krankheitssymptomen nicht mehr auszuüben und ansonsten eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie ihre Dienste wahrnehmen.

Für die Schließung von kirchlichen Einrichtungen und Institutionen bleibe maßgebend, was die Gesundheitsbehörden an Vorgaben herausgeben. Keine Einrichtung sollte aus Eigeninitiative geschlossen werden.

Die ausführlichen Hinweise zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Corona-Virus gibt es im Internet unter www.bistum-muenster.de/corona.

 Titelbild: Presseamt Münster / Andreas Lechtape.