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Pakt für den Rechtsstaat

Länder (Niedersachsen, Bayern und Hamburg) kritisieren Vorschlag des Bundesjustizministers als unzureichend

Am Freitag (16. September) kamen der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz (Wikipedia) und bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich, die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza und die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina mit Bundesjustizminister Marco Buschmann zusammen. Thema war die im Koalitionsvertrag angekündigte Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat und Erweiterung um einen Digitalpakt (Wikipedia) für die Justiz. Im Rahmen dieses Treffens übergaben sie dem Bundesjustizminister ein gemeinsames Schreiben. Die Länder fordern darin die Einhaltung der Zusagen des Koalitionsvertrags.

Bundesjustizminister Buschmann legte bei dem Treffen einen Vorschlag vor, der im nächsten Jahr 50 Millionen Euro und insgesamt über mehrere Jahre verteilt zu 200 Millionen Euro vorsieht. Eine Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat enthält der Vorschlag nicht. Angekündigt wird lediglich die Auflegung von Digitalisierungsprojekten. 

Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza: „Das war das erste substanzielle Gespräch mit dem Bundesjustizminister zur Weiterentwicklung des Pakts für den Rechtsstaat. Weitere Gespräche müssen folgen. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht vor, den Pakt für den Rechtsstaat zu verstetigen und ihn um einen Digitalpakt für die Justiz zu erweitern. Angesichts dieses Versprechens ist das Angebot unzureichend. Einen echten Pakt für den Rechtsstaat haben wir nur dann, wenn die Justiz ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundesjustizministers ist. Die gut zu vermarktende Förderung digitaler Leuchtturmprojekte ist dafür nicht ausreichend."

Bayerns Justizminister Eisenreich: „Das Angebot ist in jeder Hinsicht unzureichend. Die Summe, die über mehrere Jahre verteilt werden soll, ist keineswegs angemessen. Der gewählte Weg über Projektfinanzierungen lässt offen, ob dies überhaupt zu einer Entlastung der Länder führen wird. Ich befürchte, dass damit vor allem medienwirksame Einzelprojekte gefördert werden. Ich erwarte aber eine angemessene Beteiligung des Bundes, an den Kosten, die durch Bundesgesetze verursacht werden." Entgegen der Auffassung des Bundesjustizministers führt die geplante Reform des Bundes zur Ersatzfreiheitsstrafe (Wikipedia) auch nicht zu einer deutlichen Entlastung der Länder. Eisenreich: „Die vom Bundesjustizminister genannte Einsparung der Länder in Höhe von 60 Millionen Euro pro Jahr kann ich nicht nachvollziehen. Die Zahl ist deutlich zu hoch gegriffen. Die realen Einspareffekte liegen in Bayern wesentlich niedriger."

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina: „Die Länder sind sich ihrer Zuständigkeit für die Justiz sehr bewusst und investieren entsprechend. Gleichwohl schafft die Bundesgesetzgebung permanent neue Anforderungen. Auch der Bund hat ein ureigenes Interesse an einem starken Rechtsstaat. Es geht hier um Kernaufgaben des Staates, die auch in schwierigen Zeiten nicht zur Disposition stehen dürfen. Deshalb muss, wie im Koalitionsvertrag versprochen, der Pakt für den Rechtsstaat verstetigt werden. Zusätzlich müssen wir die Digitalisierung der Justiz gemeinsam voranbringen. Wir reden nicht von kleinen Verbesserungen, sondern von einer Systemumstellung. Die Länder schultern diese Mammutaufgabe bisher allein. Ein digitaler Rechtsstaat ist mit diesem Angebot schlicht nicht zu bekommen."


Herausgeber: Nds. Justizministerium