Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Justiz versagt auf ganzer Linie?

Prozess um Anschlag auf Flüchtlingsheim im Saarland vor 31 Jahren ab November (mit Lesermeinung)

Mehr als 31 Jahre nach dem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im saarländischen Saarlouis, bei dem der Ghanaer Samuel Yeboah getötet wurde, beginnt am 16. November der Prozess gegen einen angeklagten Neonazi. Das zuständige Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz ließ die Anklage der Bundesanwaltschaft zu, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Angeklagt ist Peter S., ein deutscher Rechtsextremist.

S. werden dem Mord, versuchter Mord in 20 Fällen sowie Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter Todesfolge vorgeworfen. Der heute 51-Jährige wurde im April festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Bis Mitte Dezember sind zunächst neun Verhandlungstermine angesetzt.

Laut Anklage soll sich S. am späten Abend des 18. Septembers 1991 in Saarlouis mit Gesinnungsgenossen in einer Gaststätte getroffen und über die rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer in Hoyerswerda gesprochen haben. Dabei hätten seine Gesprächspartner deutlich gemacht, dass sie solche Anschläge auch in ihrer Stadt begrüßen würden.

Nach Schließung der Kneipe am frühen Morgen des 19. Septembers sei S. dann in die Asylbewerberunterkunft gegangen, "um dort aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus einen Brand zu legen." Der damals 20-Jährige habe im Treppenhaus Benzin verschüttet und angezündet. Das Feuer habe sich mit großer Geschwindigkeit ausgebreitet.

Im Flur des Dachgeschosses erfasste es den 27 Jahre alten Yeboah. Er starb noch am selben Tag an schwersten Verbrennungen und einer Rauchvergiftung. Zwei weitere Bewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten, wobei sie sich Knochen brachen. Die übrigen 18 Bewohner konnten sich unverletzt in Sicherheit bringen.

Nach dem Anschlag blieben die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg und wurden eingestellt. Erst vor zwei Jahren wurden sie wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall. Im Januar 2021 wurden die Wohnung und der Arbeitsplatz von S. durchsucht. Anfang April 2022 folgte die Festnahme.

ald/cfm © Agence France-Presse


Lesermeinung: Wieso kann so etwas WICHTIGES so lange dauern? Ich glaube, dass ist ein Versagen der Justiz oder?  - Im Jahr 2021 wurde erst der Arbeitsplatz von S. durchsucht - nach 30 Jahren... unerträglich. Wofür bekommen die Staatsanwälte eigentlich Ihr Geld?