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Keine Pflicht zum Angebot von Homeoffice im Herbst

Anders als zunächst geplant verzichtet Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf eine Verpflichtung der Arbeitgeber, ab Herbst Homeoffice anzubieten

Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung für Herbst und Winter. Diese sieht vor, dass Arbeitgeber lediglich "prüfen" sollen, ob sie "Homeoffice anbieten und Testangebote unterbreiten".

In einem früheren Entwurf aus Heils Ministerium hatte es noch geheißen: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen." Außerdem hieß es dort, dass die Arbeitgeber verpflichtet würden, "allen in Präsenz Arbeitenden zweimal pro Woche ein Testangebot zu unterbreiten". Diese Verpflichtungen soll es nun aber nicht geben.

Die neue Verordnung gilt ab Oktober bis einschließlich 7. April 2023. Heil erklärte dazu, die Regierung behalte die Entwicklung der Corona-Pandemie "sehr wachsam im Auge". Die neue Verordnung ermögliche es den Betrieben, die eigenen Maßnahmen "flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen".

Unternehmen müssen danach unter anderem weiterhin eigene Hygienekonzepte umsetzen und dafür sorgen, dass Abstände gewahrt, gegebenenfalls Masken getragen und betriebsbedingte Kontakte eingeschränkt werden. Arbeitgeber sollen außerdem weiterhin über die Risiken von Corona aufklären sowie über Impfungen informieren.


hcy/ilo

© Agence France-Presse