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Prozess gegen IS-Rückkehrerin

Vor dem Berliner Kammergericht hat der Prozess gegen eine 31-jährige IS-Rückkehrerin begonnen

Zu Beginn am Dienstag wurde die Anklage verlesen. Die Generalanwaltschaft der Hauptstadt wirft Mandy B. demnach unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie die Entziehung Minderjähriger vor.

Die deutsche Staatsangehörige soll im Oktober 2016 mit ihren zwei Jahre und drei Monate sowie einem Jahr und acht Monate alten Söhnen von Deutschland nach Syrien gereist sein, um sich dort der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) (Wiki) anzuschließen. Dies habe sie zunächst heimlich und ohne das Wissen und die Zustimmung des Kindsvaters getan.

Laut Anklage kam ihr Ehemann mit seiner Zweitfrau 2017 auch in Syrien an und schloss sich als Kämpfer ebenfalls dem IS an. Die Angeklagte soll dann die Rolle der Ehefrau eines IS-Kämpfers eingenommen und die Kinder im Sinn der Ideologie der Dschihadistenmiliz erzogen haben.

Im September 2018 gebar B. der Generalanwaltschaft zufolge zudem ein weiteres Kind. Der Angeklagten wird vorgeworfen, durch die Geburt und Erziehung zukünftiger IS-Mitglieder zum Aufbau und Fortbestand der Organisation beigetragen zu haben. Die Kinder seien durch das Erlebte bis heute traumatisiert.

Im Januar 2014 und im Juli 2017 soll B. außerdem Kindergeld für ihre Kinder beantragt haben, obwohl sie darauf nach ihrer Ausreise keinen Anspruch mehr hatte. Zudem soll sie einen Telegram-Kanal (Wiki) betrieben haben, in welchem sie um Spenden für den IS geworben haben soll. Die Generalanwaltschaft wirft ihr deshalb auch Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung vor.

Die 31-Jährige ergab sich laut Anklageschrift 2018 und wurde dann mit ihren drei Kindern in ein Lager gebracht. Festgenommen wurde sie im Oktober 2021, seitdem befindet sie sich in Untersuchungshaft. Zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen wollte sie sich am Dienstag nicht äußern. Im weiteren Verlauf sollen unter anderem Kriminalbeamte gehört werden, welche die Frau auf ihrer Rückreise nach Deutschland begleiteten. Für den Prozess wurden Verhandlungstage bis Ende Dezember angesetzt.


awe/cfm

© Agence France-Presse