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Flüchtlinge haben Rechte!

Schutzsuchende müssen Zugang zu individuellen Asylverfahren erhalten

 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Die jüngsten Entwicklungen in Griechenland und an der griechisch-türkischen Grenze waren weder unvorhersehbar, noch rechtfertigen sie eine Aushebelung fundamentaler Flüchtlings- und Menschenrechte. Menschen, die ihre Heimat wegen Verfolgung, Krieg und schweren Menschenrechtsverletzungen verlassen haben und auch in der Türkei keinen ausreichenden Schutz erfahren, haben das völkerrechtlich verbriefte Recht, Zugang zu einem individuellen Asylverfahren zu erhalten.

Die Menschenrechte der Schutzsuchenden an der EU-Außengrenze müssen gewahrt werden. Eine komplette Abriegelung der Grenzübergänge, wie sie Griechenland derzeit vollzieht, ist mit dem flüchtlings- und menschenrechtlichen Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) nicht vereinbar. Der tatsächliche Zugang zu einem individuellen Asylverfahren muss gewährleistet sein.

Es ist dringend geboten, dass die anderen EU-Mitgliedstaaten Griechenland bei der Aufnahme der Geflüchteten unterstützen. Daher ist es zu begrüßen, dass die deutsche Regierung beschlossen hat, Kinder von den griechischen Inseln aufzunehmen, nachdem bereits über 130 Städte in Deutschland sich als ‚sichere Häfen‘ deklariert und ihre Aufnahmebereitschaft gezeigt haben. Es geht an den europäischen Außengrenzen jedoch nicht nur um Zeichen der Humanität und Solidarität, sondern um die Einhaltung des Rechts.

Mit teils kriegerischer Rhetorik wird in Deutschland und auf EU-Ebene allein die Sicherung der europäischen Außengrenzen als Ziel ausgerufen – wie es scheint, um fast jeden Preis. Der Schutz von Menschen spielt hingegen keine Rolle. Doch ein gewaltsames Vorgehen gegen unbewaffnete schutzsuchende Menschen, das deren Leben und Gesundheit gefährdet, kann nicht mit dem Verweis auf die Notwendigkeit effektiven Grenzschutzes gerechtfertigt werden. Es negiert die Menschenrechte der Flüchtenden und befeuert Rassismus."

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einem Factsheet die Situation an der griechisch-türkischen Grenze menschen- und flüchtlingsrechtlich bewertet.

Seit Ende Februar erreichen wieder tausende Menschen die Grenze zwischen der Türkei und Griechenland - die Vereinten Nationen gehen aktuell von mindestens 13.000 aus. Nach Medienberichten verhindern griechische Grenzsoldaten, zum Teil unter Einsatz von Wasserwerfern, Tränengas und Blendgranaten, dass Menschen die türkisch-griechische Grenze überqueren. Das aktuelle Vorgehen Griechenlands an der Grenze zur Türkei ist nicht vereinbar mit völker- und menschenrechtlichen Grundsätzen, zu deren Einhaltung sich Griechenland verpflichtet hat.

Titelbild: Es geht an den europäischen Außengrenzen nicht nur um Zeichen der Humanität und Solidarität, sondern um die Einhaltung des Rechts.            © Hieronymus Ukkel