Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Nachbesserungsbedarf beim Infektionsschutzgesetz?

Die Gesundheitsminister der Länder sehen Nachbesserungsbedarf beim Entwurf des Bundes für das künftige Infektionsschutzgesetz.

Die vorgesehenen Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen für frisch Geimpfte und Genesene seien "in der praktischen Umsetzung nur schwer kontrollier- und umsetzbar", hieß es in einer nach den Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Dienstag veröffentlichten Erklärung. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verwies darauf, dass die Maskenpflicht in Innenräumen bei einer angespannten Pandemielage die Regel sein solle.

Die Vorlage von Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht vor, dass die geplante Maskenpflicht bei Freizeit, Kultur oder Sport sowie in der Gastronomie entfällt, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird oder die letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. 

Lauterbach erklärte nach den Beratungen mit seinen Länderkollegen, von der Maskenpflicht in Innenräumen solle nur in Ausnahmefällen abgewichen werden können. "Von einem frisch Geimpften geht selbst dann ein relativ geringes Infektionsrisiko aus, wenn er keine Maske trägt", verteidigte er den Gesetzentwurf des Bundes.

Die Ländervertreter vermissen nach eigenen Angaben zudem bundeseinheitliche Vorgaben, um bei weitergehenden Schutzmaßnahmen ein einheitliches Vorgehen der Länder gewährleisten zu können. Die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD), erklärte zugleich: "Der jetzt vorgelegte Vorschlag ist eine gute Grundlage, damit die Länder einen Instrumentenkasten zur Verfügung gestellt bekommen, um auf das Pandemiegeschehen im Herbst reagieren zu können." 

Die bundeseinheitlichen Maßnahmen wie die Maskenpflicht im Flug- und Fernverkehr böten "Leitplanken für die Bewältigung der Herbstwelle". Zugleich bekämen die Länder Befugnisse, um weitergehende Schutzmaßnahmen anzuordnen. An den Beratungen nahm auch Bundesminister Lauterbach teil.

Lauterbach zeigte sich zufrieden mit den Beratungen mit seinen Länderkollegen. Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder hätten wichtige Anregungen zu den Corona-Plänen der Bundesregierung gegeben. "Ausdrücklich begrüße ich den Wunsch nach einem bundeseinheitlichen Vorgehen." 

Die geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes gebe den Ländern die Möglichkeit, entsprechend der Lage abgestimmt überregional zu reagieren, fügte Lauterbach hinzu. "Ich appelliere an die Landesregierungen, diese Möglichkeit zu nutzen."

Die SPD-Gesundheitspolitikerin Heike Baehrens zeigte sich offen für eine Überarbeitung des Entwurfs. Die angesprochenen Kritikpunkte könnten aufgenommen und  diskutiert werden, sagte sie im ARD-"Mittagsmagazin. Danach könne entschieden werden, "ob wir an der ein oder anderen Stelle noch nachbessern".  

Kritik an der Drei-Monats-Regel kam vom Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. Es sei bekannt, dass Impfungen die Ausbreitung des Coronavirus nicht zuverlässig verhinderten, sagte er im Deutschlandfunk. Zudem sei fraglich, wie das überprüft werden soll. "Ich halte das nicht für praxisnah."

jp/ck