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Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Die telefonische Krankschreibung ist angesichts steigender Corona-Infektionszahlen ab sofort wieder möglich.

Sie gilt vorerst befristet bis zum 30. November, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern (G-BA) am Donnerstag in Berlin mitteilte. Damit müssen Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen nicht in die Arztpraxis kommen, sondern können das Telefon nutzen. Eine telefonische Krankschreibung gilt für bis zu sieben Tage. Sie kann einmal um bis zu weitere sieben Tage verlängert werden.

Die Corona-Infektionszahlen seien wieder angestiegen, erklärte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. "Gleichzeitig steht uns in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippesaison bevor."

Mit dem Wiedereinsetzen der telefonischen Krankschreibung folge der G-BA dem Leitsatz "Vorsicht statt unnötiger Risiken", hieß es. So sollten volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermieden werden. Die Regel sei nötig, weil Videosprechstunden noch nicht überall angeboten würden.

Die telefonische Krankschreibung war wegen sinkender Infektionszahlen nach zwei Jahren zum 1. Juni ausgelaufen. Eine Wiederaufnahme behielt sich der G-BA schon damals jedoch vor. das Instrument war erstmals im Frühjahr 2020 eingeführt und mehrfach verlängert worden.

ald/cfm