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AfD-Klage gegen Merkel erfolgreich

Die AfD-Klage gegen Merkel, wegen einer Äußerung zur Thüringen-Wahl, war erfolgreich.

Die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat das Recht auf Chancengleichheit der AfD verletzt, als sie bei einer Auslandsreise im Februar 2020 Kritik an der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen äußerte. Merkel habe sich in amtlicher Funktion geäußert und die AfD negativ qualifiziert, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch und gab der AfD-Klage statt. Die Kanzlerin hatte die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen von CDU und AfD damals "unverzeihlich" genannt. (Az. 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20)

Die Wahl Kemmerichs hatte großes Aufsehen erregt, weil es das erste Mal war, dass die AfD einem Ministerpräsidenten an die Macht verhalf. Sie ließ im dritten Wahlgang überraschend ihren eigenen Kandidaten fallen und votierte für den Vorsitzenden der kleinen FDP-Landtagsfraktion. Kemmerich trat nach nur drei Tagen als Ministerpräsident wieder zurück.

Merkel sagte am Tag nach der Wahl zu Beginn einer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa, sie wolle "aus innenpolitischen Gründen eine Vorbemerkung machen". Die Wahl Kemmerichs nannte sie einen einzigartigen Vorgang, "der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen".

Da dies "in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deswegen das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss", sagte sie weiter. Zumindest die CDU dürfe sich nicht an einer Regierung Kemmerich beteiligen. "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie."

Diese Äußerung habe sie in amtlicher Funktion getätigt, sagte Gerichtsvizepräsidentin Doris König am Mittwoch in ihrer Einführung zur Urteilsverkündung. Weder der Hinweis zur "Vorbemerkung" noch der Inhalt des Statements lasse klar erkennen, dass Merkel sich nicht in ihrer Funktion als Bundeskanzlerin, sondern ausschließlich als Parteipolitikerin habe äußern wollen.

Da ihre Äußerung "in einseitig parteiergreifender Weise" negative Qualifizierungen der AfD beinhalte, handle es sich um einen Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit der Parteien. Staatsorgane müssten im politischen Wettbewerb Neutralität wahren, sagte König weiter. Wenn sie in Wahrnehmung ihres Amts handelten, dürften Regierungsmitglieder nicht einseitig Partei ergreifen und so auf den politischen Meinungskampf einwirken. Das gelte auch für die Kanzlerin.

smb/cfm