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Todesurteil gegen ausländische Kämpfer

Berlin verurteilt die Todesstrafe für ausländische Kämpfer in pro-russischer Gefangenschaft.

Die Bundesregierung hat scharfe Kritik an den Todesurteilen gegen drei ausländische Kämpfer in einer von pro-russischen Rebellen kontrollierten Region in der Ostukraine geäußert. Die Berichte über die Urteile seien "erschütternd", sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Freitag in Berlin. Die Bundesregierung verurteile die Gerichtsentscheidungen. Es zeige sich "einmal mehr die volle Missachtung Russlands für elementare Grundsätze des humanitären Völkerrechts".

"Angehörige von bewaffneten Kräften und eben auch Angehörige, die auf Seiten der Ukraine kämpfen, sind unabhängig von der Staatsangehörigkeit sogenannte Kombattanten und ihnen gilt ein ganz besonderer Schutz nach dem humanitären Völkerrecht", fügte der Ministeriumssprecher hinzu. Zur Frage, ob auch Deutsche Gefangene der Separatisten sind, habe er "keine Erkenntnisse".

Auch die UNO verurteilte das Vorgehen der pro-russischen Behörden gegen die drei ausländischen Kämpfer. "Solche Prozesse gegen Kriegsgefangene kommen einem Kriegsverbrechen gleich", sagte die Sprecherin des UN-Menschenrechtskommissariats, Ravina Shamdasani. Seit Jahren sei zu beobachten, dass die Justiz in den selbsternannten Volksrepubliken "die wesentlichen Garantien für ein faires Verfahren nicht einhält". 

Die britische Außenministerin Liz Truss hatte die Urteile am Donnerstag "auf das Schärfste" verurteilt. Sie sprach von einem "Scheinurteil ohne Legitimität". 

Die beiden Briten Aiden Aslin und Shaun Pinner sowie der Marokkaner Saaudun Brahim waren vom Obersten Gerichtshof der Separatisten in Donezk verurteilt worden, weil sie "an den Kämpfen als Söldner teilnahmen", wie die russische Nachrichtenagentur Tass am Donnerstag berichtete.

Die drei Männer hatten demnach auf der Seite der Ukraine gekämpft und waren von russischen Soldaten gefangen genommen worden. Der Anwalt Pawel Kossowan sagte laut Tass, die drei Beschuldigten würden Berufung gegen das Urteil einlegen. Dem Bericht zufolge wurde ihnen bei der Urteilsverkündung gesagt, sie hätten die Möglichkeit, um eine Begnadigung zu bitten. 

Die beiden Briten hatten sich nach Angaben der Nachrichtenagentur Interfax im April in der wochenlang von russischen Truppen belagerten Hafenstadt Mariupol im Süden der Ukraine ergeben. Der marokkanische Kämpfer ergab sich demnach im März im ostukrainischen Wolnowacha. 

Die Familien der beiden Briten hatten den Vorwurf des Söldnertums zurückgewiesen. Demnach hatten sich Aslin und Pinner den ukrainischen Streitkräften angeschlossen. Auch der Vater des marokkanischen Kämpfers Brahim versicherte, sein Sohn sei "kein Söldner" gewesen.


bfi/cne/ju


© Agence France-Presse