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Mindestalter im Eiskunstlauf angehoben

Das Mindestalter für Eiskunstläuferinnen und Eiskunstläufer auf Spitzenniveau auf 17 Jahre angehoben.

Der Weltverband ISU hat das Mindestalter für Eiskunstläuferinnen und Eiskunstläufer auf Spitzenniveau auf 17 Jahre angehoben. Dies entschieden die Delegierten beim 58. ISU-Kongress am Dienstag in Phuket/Thailand. Bislang galt für die Wettbewerbe der Meisterklasse die Regel, am 1. Juli des laufenden Jahres 15 Jahre alt sein zu müssen.

Die Entscheidung folgt rund vier Monate nach dem Dopingskandal bei den Olympischen Winterspielen um die damals 15-jährige Russin Kamila Walijewa. "Das ist eine sehr historische Entscheidung", sagte Unionspräsident Jan Dijkema, nachdem 100 Länder bei 16 Gegenstimmen und drei Enthaltungen für die Maßnahme gestimmt hatten. Die Umstellung erfolgt in den kommenden Jahren schrittweise.

Ab Sommer 2023 wird die Altersgrenze zunächst von 15 auf 16 Jahre angehoben. Dieses Alter muss eine Läuferin bzw. ein Läufer zu Saisonbeginn am 1. Juli erreicht haben. Dies bedeutet, dass die Sportler und Sportlerinnen zum Zeitpunkt der großen Meisterschaften im Winter mindestens 16 Jahre und sechs Monate alt sein müssen. Zu Saisonbeginn 2024 wird das Mindestalter dann von 16 auf 17 Jahre angehoben.

Der Regeländerung ging eine Forderung vieler Verbände und Ärzte voraus, weil insbesondere Mädchen vor ihrer Pubertät schon viele dreifache und vierfache Sprünge ausführen können, die sie nach ihrer Pubertät wegen der körperlichen Veränderungen nicht mehr beherrschen.

Zudem geht es darum, die jungen Profis auch mental nicht zu überfordern. Als prominentes Beispiel dafür gilt Walijewa, die bei den Winterspielen als Favoritin eine missglückte Kür zeigte und auf Platz vier zurückfiel. Zuvor war ein positiver Dopingtest bei der Europameisterin bekannt geworden. In Peking verließ sie das Eis nach der Kür unter Tränen.

 

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