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Deutscher bei Kulturdiebstahl erwischt

Die im Gesetz vorgesehene Strafe reicht bis hin Todesstrafe.

Im Irak ist der Prozess gegen einen Deutschen und einen Briten vertagt worden, denen die versuchte illegale Ausfuhr antiker Gegenstände angelastet wird. Während der Sitzung vor einem Strafgericht in Bagdad am Sonntag wurde die nächste Sitzung auf den 6. Juni vertagt, nachdem der Verteidiger des deutschen Angeklagten weitere Ermittlungen gefordert hatte. 

Im Reisegepäck des 60-Jährigen aus Berlin und des 66-jährigen Briten waren im März bei einer Kontrolle am Flughafen von Bagdad antike Steinfragmente und Keramik gefunden worden. Beim Prozessauftakt am 15. Mai hatte der Deutsche beteuert, er habe nicht in unredlicher Absicht gehandelt. 

Sein Verteidiger erklärte am Sonntag, während der Ermittlungen seien wichtige Aspekte nicht untersucht worden - etwa, aus welcher Ausgrabungsstätte die gefundenen Objekte stammen und ob es dort Absperrungen oder Schilder gab, auf denen darauf hingewiesen wurde, dass das Einsammeln von Steinen verboten sei. Bis zur nächsten Sitzung müsse das Gericht nun entscheiden, ob es den Antrag zurückweist oder weitere Ermittlungen anordnet. 

Laut Aussage des zuständigen Richters sind die Männer auf Grundlage eines Gesetzes aus dem Jahr 2002 angeklagt, das "die absichtliche Ausfuhr oder den Versuch der Ausfuhr eines antiken Objekts aus dem Irak" ahnde. Das in dem Gesetz vorgesehene Strafmaß reiche bis hin zur Todesstrafe.

Die beiden Männer waren mit einer Reisegruppe im Irak unterwegs und hatten einander zuvor nicht gekannt. Im Gepäck des Briten wurden etwa zehn Steinfragmente sowie Keramikscherben gefunden. Der angeklagte Deutsche führte zwei Objekte mit sich. Er sagte aus, diese von seinem britischen Mitreisenden ausgehändigt bekommen zu haben. 

se/ck


© Agence France-Presse