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Zuschussanträge für Jugendhilfe stellen

Die Frist für freie Träger endet am 24. Juni. Über die Anträge wird während der Haushaltsplanberatungen beraten.

Münster - (SMS) - Freie Träger der Jugendhilfe können bis zu den Sommerferien Etat-Anträge beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stellen. In diesem Jahr müssen die Anträge bis zum 24. Juni vorliegen. Über die Anträge auf kommunale Zuschüsse wird während der Haushaltsplanberatungen für das 2023 beraten.

Dabei handelt es sich entweder um Anträge, die von freien Trägern der Jugendhilfe direkt an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gesandt werden oder um Anregungen gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW, die von Einwohnerinnen und Einwohnern, die seit mindestens drei Monaten in Münster wohnen, an den Rat oder eine Bezirksvertretung gerichtet sind. Etatrelevant sind alle Anträge, die auf Gewährung eines städtischen Zuschusses abzielen, zu deren Bewilligung keine finanziellen Mittel in den Entwurf des jeweiligen Haushaltsplans eingestellt sind.

Die Abgabefrist bis zu den Sommerferien ist nötig, weil sowohl die Stadtverwaltung als auch die Entscheidenden der Politik für eine geordnete gesamtstädtische Haushaltsplanung einen angemessenen Vorlauf benötigen, um alle Anträge sichten und bewerten zu können. In der Vergangenheit waren zunehmend Anträge sehr kurzfristig eingegangen sind, die dann faktisch nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Das neue Verfahren zielt darauf ab, die Übersichtlichkeit für alle Beteiligten deutlich zu verbessern. 

 

Stadt Münster