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Schulterschluss für den Wohnungsmarkt

Der Rat hat die Stadtverwaltung Münster beauftragt, zusammen mit den Partnerkommunen in der Region die Gründung einer gemeinsamen Wohnungsbaugesellschaft zu prüfen.

Münster - (sms) - Der Rat hat die Stadtverwaltung Münster beauftragt, zusammen mit den Partnerkommunen in der Region die Gründung einer gemeinsamen Wohnungsbaugesellschaft zu prüfen. Hintergrund ist der angespannte Wohnungsmarkt, der insbesondere einkommensschwächeren Mietern nicht nur in Münster zunehmend Probleme bereitet. „Insoweit bedürfen die Bestände an gefördertem Wohnungsbau einer Aufstockung“, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes.

Entsprechende Investoren sind aber rar, „weil bei privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen das Interesse an freifinanziertem Wohnungsbau überwiegt und weil gemeinwohlorientierte Unternehmen oftmals nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen“, so die Argumentation der Verwaltung. Diese Investorenlücke könne ein kommunales Wohnungsbauunternehmen schließen: „Eine Beschränkung auf ein Gemeindegebiet erscheint dabei weniger aussichtsreich als eine interkommunale Lösung in voraussichtlich wirtschaftlich sinnvollerer Größenordnung.“ In Übereinstimmung mit den stadtregionalen Verwaltungen des Umlandes hatte die Stadtverwaltung Münster dem Rat deshalb vorgeschlagen, die Gründung einer interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft zu prüfen.

Vorausgegangen war die Vorlage einer entwicklungsorientierten Wohnungsmarktbeobachtung in der Stadtregion Münster. Die so genannte „eWoMaB“, mit der 2020 das Bonner Büro Quaestio beauftragt worden war, stellte fest, dass der Wohnungsbau in der Gesamtregion hinter dem Nachfragedruck zurückbleibe und identifizierte einen hohen wohnungs- und baulandpolitischen Handlungsbedarf. Als wesentliche Ursache dafür wurde die Attraktivität der Region und ihr damit einhergehendes starkes Wachstum benannt. Dieses wiederum führt Stadtverwaltungen aufgrund der immer aufwändigeren Planungsaufgaben immer häufiger an ihre Kapazitätsgrenzen, so dass sie Unterstützung etwa bei der Wohnbaulandaktivierung brauchen. Deshalb schlagen die Stadtverwaltungen überdies vor, auch die Machbarkeit einer regionalen Entwicklungsgesellschaft in regionaler Trägerschaft und deren möglichen Mehrwert gegenüber externen Leistungserbringern zu prüfen. Dem stimmte der Rat zu. 

Interkommunale Konzepte zur Entlastung des Wohnungsmarktes und die bereits erfolgreich verfolgten Konzepte zur Verkehrsentlastung könnten sich wechselseitig unterstützen. Beispielsweise arbeitet Münster mit den benachbarten Kommunen schon länger bei der Entwicklung von Velorouten zusammen. Diese Fahrradschnellwege, die die Nachbarkommunen mit der münsterischen Innenstadt verbinden, gelten allgemein als vorbildliches Beispiel für eine nachhaltige und ökologische Verkehrsentwicklung. 

Qua mehrheitlich beschlossenem Änderungsantrag unterstrich die Koalition Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Volt noch einmal die für Münster bereits entwickelten Instrumente zur Dämpfung der Miet- und Grundstückspreise.


Stadt Münster