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Durchbruch für Musik-Campus

Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung mit der Fortsetzung konkreter Planungen für einen Musik-Campus.

Münster - (SMS) - Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung mit der Fortsetzung konkreter Planungen für einen Musik-Campus. Am Standort Hittorfstraße/Einsteinstraße soll voraussichtlich 2027 mit der Errichtung eines in dieser Form wohl bundesweit einmaligen Kulturbaus begonnen werden: Ein architektonischer und kultureller Leuchtturm, mit dem Musikhochschule, Westfälische Schule für Musik, Sinfonieorchester und Freie Musik-Szene ein neues gemeinsames Zuhause bekommen werden. „Das ist ein großer Tag für Stadt und Land“, sagte Oberbürgermeister Markus Lewe in der heutigen Ratssitzung.

Für das Gemeinschaftsprojekt der Stadt Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität sind nach derzeitigem Planungsstand rund 285 Millionen Euro Gesamtkosten veranschlagt. Dieser Kostenblock war im Vorfeld wichtigstes Thema bei mehreren Kompromiss-Konferenzen zwischen Stadt, Universität und den Spitzen der Fraktionen, deren Ergebnisse auf Grundlage der neuen Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Änderungsantrag mehrerer Fraktionen im Rat geführt haben. Diese neuerlichen Antragsinhalte der Politik konnte die Verwaltung aufgreifen. Mit diesen Ergänzungen stimmte der Rat heute mehrheitlich zu.

Diesem Beschluss zufolge steht die Bewilligung des städtischen Budgets für das Projekt unter zwei Vorbehalten: Zum einen müssen Stadt und WWU gemeinsam Drittmittel in Höhe von 65,2 Millionen Euro ergänzend einwerben. Zum anderen muss das Land NRW eine in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützung für den Neubau der Musikhochschule in Höhe von 130,5 Millionen Euro auch tatsächlich garantieren.

Der städtische Kostenanteil an dem Projekt soll laut Ratsbeschluss70,1 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln betragen. Weitere 31,6 Millionen Euro soll die Stadt über Fördermittel akquirieren. Um die Erfüllbarkeit dieser Voraussetzungen rechtzeitig überprüfen zu können, soll die Verwaltung bis zum noch ausstehenden Errichtungsbeschluss Zusagen von öffentlichen und privaten Stellen für zwei Drittel der noch ausstehenden Drittmittel nachweisen. Bis zum ausschlaggebenden Baubeschluss müssen die Drittmittelzusagen in voller Höhe vorliegen. Eine durch die Projektpartner beauftragte unabhängige Projektsteuerung soll die Planung und die Umsetzung des Musik-Campus-Baus transparent und kosteneffektiv gewährleisten.

Bei der Planung des Campus und seiner Umgebung soll die Sensibilität des Ortes besonders beachtet werden: „Die Gebäude des Musik-Campus und die Neugestaltung des ehemaligen Arzneipflanzengartens werden inklusive der Einrichtung eines ‚Grünen Klassenzimmers‘ behutsam in das städtische Grünsystem und den Freiraum eingebettet“, so der Beschluss. Die ökologische Qualität des Grün- und Freiraums soll bewahrt und weiterentwickelt werden. „Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, ein Freiraumentwicklungskonzept für den innerstädtischen Grünbereich entlang der Schlossgräfte zwischen Hittorfstraße  und Neutor/Schloss zu entwickeln“, so der Beschluss.

Ferner sollen Verwaltung und WWU bis zum Errichtungsbeschluss ein Betreiber- und ein Betriebskonzept erarbeiten. Für den Fall, dass ein gemeinsamer Musik-Campus aufgrund fehlender Mittel bei der Gesamtfinanzierung doch nicht zu Stande kommt, soll die Verwaltung ebenfalls Szenarien entwickeln.

Das integrative Kulturprojekt soll die Bedarfe der Freien Musikszene, des Sinfonieorchesters, der Musikhochschule und der Westfälischen Schule für Musik bündeln. Wie genau der Bau aussehen kann, soll ein hochbaulicher Wettbewerb in 2023/2024, parallel zu einem Bebauungsplanverfahren,  zeigen. Der Errichtungsbeschluss ist nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse und ihrer Überarbeitung Ende 2024 vorgesehen. Wenn der Baubeschluss wie geplant Ende 2025 vom Rat gefasst wird, kann die Planung fortgeführt und 2027 mit dem Bau begonnen werden, so dass die Übergabe an die Nutzer im Jahr 2030 erfolgen könnte.


Stadt Münster