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Wer zahlt bei fehlenden Pflegegrad?

Der 12.05.2022 ist der Internationale Tag der Pflege. Pflege ist etwas, das alle Menschen betreffen kann – unabhängig vom Alter, aber auch von der Dauer. Wer zahlt die kurzzeitige Pflege, wenn kein Pflegegrad vorliegt?

Oberschenkelhalsbruch und plötzlich angewiesen auf Pflege. Was tun?

Das Horror-Szenario – ein schwerer Fall. Das Ergebnis: Oberschenkelhalsbruch, Operation und dann erstmal mindestens sechs Wochen auf Hilfe angewiesen sein. So etwas kann jedem von uns passieren. Auch mit der empfohlenen Teilbelastung brauchen Menschen mit einem Oberschenkelhalsbruch Unterstützung bei alltäglichen Dingen wie zum Beispiel der Körperpflege – gerade wenn diese alleine leben oder andere Personen im Haushalt nicht in der Lage sind zu helfen. Doch die Zeit, in der pflegerische Unterstützung benötigt wird, ist absehbar. Einen Pflegegrad, der für die Nutzung von Pflegeleistungen generell Voraussetzung ist, wird aber erst ab einer Pflegebedürftigkeit über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten anerkannt. Also was tun? Hier kommen die Pflegeleistungen ohne Pflegegrad ins Spiel.

Nach einer Operation oder schweren Erkrankung – kurzzeitige Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen

Es muss nicht unbedingt der Oberschenkelhalsbruch sein: Viele Menschen brauchen nach einer Operation, einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Verschlimmerung einer Erkrankung für einen absehbaren Zeitraum Unterstützung im Alltag – um zu heilen und sich zu umfassend erholen. Aber wer zahlt das, wenn nicht die Pflegekasse?

Die Antwort ist einfach: Die Krankenkasse. Für einen Zeitraum von maximal acht Wochen können Pflegeleistungen von der Krankenkasse übernommen werden – und das ganz ohne Pflegegrad. Übernommen werden können Leistungen wie die häusliche Krankenpflege, die Kurzzeitpflege, Haushaltshilfen oder auch Pflegehilfsmittel. Diese muss dann jeweils von einem Arzt verordnet werden.

Pflegeleistungen ohne Pflegegrad im Überblick:

1. Häusliche Krankenpflege – Krankenhausvermeidungspflege & Sicherungspflege

Benötigen Menschen kurzzeitige pflegerische Unterstützung zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst, kann dies über eine ärztliche Verordnung der häuslichen Krankenpflege realisiert werden. Voraussetzung ist, dass keine Person im Haushalt lebt, die unterstützen könnte. Dann sind zwei Verordnungen möglich:

Krankenhausvermeidungspflege: Hierbei soll ermöglicht werden, dass der Patient nach einem Krankenhausaufenthalt möglichst bald wieder in seinem Zuhause sein kann.

Sicherungspflege: Wer also für den Erfolg einer ärztlichen Behandlung zuhause die Unterstützung einer Pflege benötigt, kann vom Arzt eine Pflegeleistung verordnet bekommen. Damit soll der Erfolg einer ärztlichen Behandlung gesichert werden.

2. Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad – aber nur vom Arzt verordnet

Auch ein kurzzeitiger Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung – Kurzzeitpflege - ist ohne Pflegegrad möglich. Die Krankenkasse übernimmt – wenn vom Arzt verordnet – für maximal acht Wochen einen Teil der Kosten für einen solchen Aufenthalt. 

3. Auch ohne Pflegegrad erhältlich – Hilfsmittel auf Rezept

Mit einem anerkannten Pflegegrad können bestimmte Hilfsmittel beantragt werden, die die Pflege zuhause erleichtern sollen. Aber auch ohne Pflegegrad können viele Hilfsmittel beansprucht werden – mit einem Rezept vom Arzt. Dafür müssen diese für die Genesung oder Erhaltung des Gesundheitszustandes und beziehungsweise die Teilhabe am Leben erforderlich sein. Beispiele für solche Hilfsmittel wären Krankenpflegeartikel, Einlagen, Inkontinenzhilfen oder Hilfen gegen Dekubitus.

Über pflege.de:

pflege.de ist in Bezug auf die Besucher das führende Portal rund um die Pflege zuhause. Um den Pflegealltag zu erleichtern, stellt pflege.de umfangreiche Informationen, Checklisten und aktuelle Nachrichten aus der Entwicklung der Pflegewelt zur Verfügung. Darüber hinaus ist pflege.de ein Service-Partner, der mit ausgewählten professionellen Angeboten den Pflegealltag erleichtert. 


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