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Aufklärung sexuellen Missbrauchs

Weder Kardinal Rainer Maria Woelki ... noch Generalvikar Markus Hofmann hätten kirchliches Recht verletzt.

Der Präfekt der Bischofskongregation im Vatikan, Kardinal Marc Ouellet, hat dem Erzbistum Köln ein korrektes Verfahren bei der Finanzierung zweier Missbrauchsgutachten und von Beratungsleistungen bescheinigt. Weder Kardinal Rainer Maria Woelki noch der inzwischen zurückgetretene Generalvikar Markus Hofmann hätten kirchliches Recht verletzt, hieß es nach Angaben des Erzbistums vom Dienstag in einem Brief aus Rom. Zu diesem Schluss sei die Kongregation "nach eingehendem Studium" gekommen.

Streitpunkte waren sowohl die Finanzierung der beiden Gutachten zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum als auch die Finanzierung der Beratung durch eine PR-Agentur. Gegenstand der Prüfung war auch, ob noch weitere Gremien hätten einbezogen werden müssen. Im Dezember war bekannt geworden, dass die unabhängige Untersuchung des sexuellen Missbrauchs das Erzbistum insgesamt rund 2,8 Millionen Euro gekostet hatte.

Verwaltungschef Hofmann erklärte damals, dass die Aufarbeitung nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern aus einem Sondervermögen der Diözese bezahlt worden sei. Dennoch bat er darum, ihn bis zur Klärung der kirchenrechtlichen Prüfung beurlauben zu lassen, und trat später zurück. Die Prüfung habe nun ergeben, dass kein kirchliches Recht verletzt worden sei.

Erzbischof Woelki reagierte erleichtert auf Ouellets Brief und sprach von "einer guten Nachricht aus Rom". "Diese Nachricht trägt vielleicht, so hoffe ich zumindest, auch ein wenig zur Beruhigung in unserem Erzbistum bei", erklärte er. Er selbst steht wegen seines Umgangs mit der Aufklärung sexuellen Missbrauchs in seinem Erzbistum seit Jahren in der Kritik.

ruh/cfm 

© Agence France-Presse