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13 Millionen Wahlbenachrichtigungen verschickt

Landeswahlleiter Schellen: „Die Weichen für die Briefwahl müssen jetzt gestellt werden.“

Rund 13 Millionen Wahlberechtigte haben in den letzten Wochen ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 von der Gemeinde erhalten. Eine Wahlbenachrichtigung bekommt, wer wahlberechtigt ist und in das Wählerverzeichnis seiner Kommune aufgenommen wurde.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und spätestens ab dem 29. April 2022 mit ihrem Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz ausschließlich im Ausland sind bei der Landtagswahl - anders als bei der Bundestagswahl - nicht wahlberechtigt. Landeswahlleiter Wolfgang Schellen: „Wer unerwartet keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seiner Gemeinde in Verbindung setzen.“

Wer am 15. Mai 2022 nicht im Wahllokal wählen kann oder will, kann per Brief wählen. Die Briefwahl kann schriftlich, über ein Online-Formular, per E-Mail, per Fax oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes beantragt werden. Ein Briefwahlantrag findet sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wer ihn ausgefüllt und unterschrieben hat, kann den Antrag bei seiner Kommune abgeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin zurücksenden. Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis Freitag vor der Wahl, also bis zum 13. Mai 2022, 18.00 Uhr beantragt werden.

„Frühere Wahlen und natürlich die Corona-Pandemie haben gezeigt: Das Interesse an der Briefwahl nimmt weiter zu. Bei den Wahlämtern dürften auch bei dieser Wahl viele Anträge eingehen“, erläutert der Landeswahlleiter. „Deshalb sollten Wahlberechtigte die Briefwahl möglichst frühzeitig beantragen, damit für Bearbeitung und Versand genügend Zeit bleibt“, so Schellen weiter.

Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt stellen will, sollte seinen Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Wunsch können Wählerinnen und Wähler dort dann auch sofort ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben.

Mit entsprechender Vollmacht können Briefwahlunterlagen auch für eine andere Person beantragt und im Wahlamt abgeholt werden. Die Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter http://www.wahlen.nrw. 


Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen