Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Streikaufruf der Gewerkschaft ver.di

Trotz intensiver Gespräche gibt es keine Einigung über die Notdienstvereinbarung. Die Gewerkschaft ver.di ruft zum Streik auf am UKM für den 13. und 14. April. Die Notfallversorgung ist jederzeit sichergestellt.

Münster - (ukm/maz) - Die Gewerkschaft ver.di hat für den 12. und 13. April alle Tarifbeschäftigten der sechs Uniklinika in Nordrhein-Westfalen zu Warnstreiks aufgerufen. Hintergrund ist die Forderung an den Arbeitgeberverband des Landes NRW (AdL NRW), Verhandlungen für einen „Tarifvertrag Entlastung“ für die Universitätsklinika aufzunehmen.

Am UKM konnte bei den am Sonntag (10. April) in Münster geführten Verhandlungen mit den Verantwortlichen des Klinikums leider keine Einigung über eine Notdienstvereinbarung für die Streiktage erzielt werden; die Gespräche sind trotz größter Verhandlungsbereitschaft seitens des UKM nach rund zweieinhalb Stunden gescheitert. Der Vorstand des Klinikums musste deshalb aufgrund des nicht absehbaren Ausmaßes des Streiks und den damit möglichen einhergehenden Einschränkungen in der Patientenversorgung die Entscheidung treffen, das UKM am Dienstag und Mittwoch (12./13. April) in den Wochenend- und Feiertagsbetrieb zu versetzen. Die Notfallversorgung ist dabei jederzeit sichergestellt. Länger planbare ambulante und stationäre Termine und Eingriffe sowie Sprechstunden, die nicht akut durchgeführt werden müssen, werden derzeit verschoben. Betroffene Patientinnen und Patienten werden informiert, kurzfristig entlassfähige Patientinnen und Patienten werden entlassen.

Die Wiederaufnahme des Normalbetriebs (unter Corona-Bedingungen) ist am UKM für Donnerstag (14. April) geplant. Jedoch ist es nicht auszuschließen, dass der Streik über diese Woche hinaus Auswirkungen auf den regulären Betrieb hat – insbesondere durch ausgefallene und verschobene Termine.

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass auch an anderen Uniklinika in NRW die Verhandlungen gescheitert sind und dort ebenfalls keine Einigung über eine Notdienstvereinbarung erzielt werden konnte. Alle sechs Standorte sind als Arbeitgeber nicht an der Entscheidung beteiligt, ob es zu Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem AdL NRW über einen neuen Tarifvertrag kommt. 


Universitätsklinikum Münster (UKM)