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Union reicht Verfassungsklage ein

Die Union reicht eine Verfassungsklage gegen den Nachtragshaushalt ein.

Die Unionsfraktion hat wie angekündigt Verfassungsklage gegen den zweiten Nachtragshaushalt der Bundesregierung für 2021 eingereicht. Fraktions- und CDU-Chef Friedrich Merz warf der Regierung am Freitag in Berlin eine "unzulässige Umgehung der Schuldenbremse" vor. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und weitere Politiker der Ampel-Parteien wiesen die Vorwürfe der Union zurück.

Hintergrund ist der Beschluss der Regierung, 60 Milliarden Euro, die kreditfinanziert ursprünglich zur Bewältigung von Folgen der Corona-Krise vorgesehen waren, in den Energie- und Klimafonds (EKF) zu überführen. "Wir halten diese Vorgehensweise für verfassungswidrig", sagte Merz. Er wies darauf hin, dass die Überschreitung der Grenzen der Schuldenbremse für diese Kredite ausdrücklich nur in Verbindung mit der Corona-Pandemie vom Bundestag genehmigt worden sei.

In Verbindung mit der Klage reichte die Unionsfraktion laut Merz auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein. Damit solle verhindert werden, dass aus dem Fonds bereits das Geld ausgegeben werde, bevor das Gericht in der Sache entschieden habe, sagte der CDU-Chef. Mit einer Entscheidung über die einstweilige Anordnung rechne die Unionsfraktion "in den kommenden Wochen oder Monaten".

Merz betonte, die sogenannte abstrakte Normenkontrollklage der Fraktion richte sich nicht gegen Aufwendungen für den Klimaschutz, sondern gegen das dafür von der Regierung genutzte Verfahren. Für den Klimaschutz notwendige Mittel müssten regulär im Haushalt eingestellt werden. Dies würde auch bedeuten, dass "dann an anderer Stelle eingespart werden muss".

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt warf der Bundesregierung "Haushaltsakrobatik" vor. Bislang sei nicht einmal klar, wann und wofür die in den mittlerweile zu einem Klima- und Transformationsfonds umgewandelten Topf überführten Mittel überhaupt eingesetzt werden sollen.

"Ich halte unser Vorgehen für verfassungsrechtlich verantwortbar", betonte dagegen Lindner in Berlin. Er verwies darauf, dass auch die von der Union getragene Vorgängerregierung ähnlich gehandelt habe. Die aktuelle Regierung habe sogar "durch klarere Zweckbindungen, Beteiligungen des Bundestages und den unmittelbaren Bezug zu pandemiebedingten Ausgaben beziehungsweise nachzuholenden Investitionen" für eine sicherere rechtliche Basis gesorgt. Ziel sei, sich "aus einer Wirtschaftskrise gewissermaßen herausinvestieren zu können".

Der haushaltspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Dennis Rohde, verwies ebenfalls auf einen direkten Zusammenhang zur Corona-Krise. "Mit dem Nachtragshaushalt möchte die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie überwinden und schnell wieder auf einen Wachstumspfad gelangen", erklärte Rohde in Berlin. "Damit das nachhaltig geschieht, wollen wir 60 Milliarden Euro in den Klimaschutz investieren."

Auch der Grünen-Haushaltsexperte Sven-Christian Kindler warf der Union eine "Doppelmoral" vor, da auch in ihrer Regierungszeit der EKF unter Nutzung von Pandemie-Mitteln aufgestockt worden sei. "Der Nachtragshaushalt trägt dazu bei, ein Long Covid der deutschen Wirtschaft zu verhindern", argumentierte Kindler zudem. Es sei gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise notwendig, jetzt "Planungssicherheit für wichtige volkswirtschaftliche Investitionen" zu schaffen.

Während die Union "einen langjährigen Rechtsweg beschreitet, ohne konstruktive Alternativen aufzuzeigen, gehen wir die Zukunftsherausforderungen unseres Landes an", erklärte auch der FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke. Es gehe nach der Corona-Krise um gezielte "Investitionen in Zukunftsbereiche". Zudem komme die Koalition dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nach, Vorsorge für den Klimaschutz zu treffen.

bk/cha