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Sein Vokabular kannte keine Obergrenze

Verfassungsgericht prüft kritische Äußerung Seehofers über AfD.


Vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag eine mündliche Verhandlung über eine kritische Äußerung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) über die AfD begonnen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe befasst sich mit der Veröffentlichung eines Interviews auf der Internetseite des Ministeriums, in dem Seehofer das Verhalten der AfD-Bundestagsfraktion unter anderem als "staatszersetzend" bezeichnete. Die AfD wirft ihm deshalb vor, seine Neutralitätspflicht verletzt zu haben. (Az. 2 BvE 1/19)

Die Partei macht geltend, dass durch die Veröffentlichung der Äußerungen auf der Internetseite des Ministeriums ihre Chancengleichheit verletzt worden sei. Seehofer sieht dagegen keinen Verstoß gegen seine Neutralitätspflicht als Bundesminister. Das Bundesverfassungsgericht dürfte in dem Fall grundsätzlich prüfen, wie weit die Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern im politischen Meinungskampf reichen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), hob vor der Verhandlung hervor, es sei "wichtig", dass auch Minister an parteipolitischen Diskussionen teilnähmen. Auf der Internetseite eines Ministeriums sollten die Menschen zudem den Minister auch kennenlernen, sagte Krings am Rande des Verfahrens. Es sei gut, dass es zu einer weiteren Klärung dieser Frage durch das Bundesverfassungsgericht komme.

cax/cfm

© Agence France-Presse