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Neue Förderungen für Elektromobilität

Um die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen weiter auszubauen ...

...  und Lücken im Ladenetz zu schließen, hat das Land das Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ mit Blick auf aktuelle Förderbedarfe gezielt weiterentwickelt. Ab  1. April 2022 können eine Reihe neuer Förderungen beantragt werden. Gefördert werden unter anderem Netzanschlüsse auf Garagenhöfen, öffentliche und nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur sowie private Ladepunkte, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden. Hierfür stehen rund 54 Mio. Euro an Haushaltsmitteln bereit.

Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Mit der Weiterentwicklung unseres Programms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ setzen wir die richtigen Anreize, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben und noch bestehende Lücken zu schließen. So fördern wir ab sofort die Installation von Ladepunkten auf Garagen- oder Betriebshöfen, die oftmals mit hohen Kosten für den Netzanschluss verbunden sind. Auch bei der Schnellladung bauen wir mit maßgeschneiderten Förderangeboten Investitionshemmnisse ab und beschleunigen so den Netzausbau. Dadurch machen wir die Elektromobilität noch attraktiver, denn E-Fahrzeuge müssen bei Bedarf schnell aufgeladen und fahrbereit sein.“

Konkret werden öffentlich zugängliche Schnellladepunkte mit 250 Euro pro Kilowatt Leistung gefördert. Betriebe, die einen nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkt errichten, erhalten 200 Euro pro Kilowatt. Das entspricht bei einer Ladeleistung von 100 Kilowatt maximal 20.000 Euro pro Ladepunkt. Darüber hinaus wird der Netzanschluss von Garagenhöfen mit bis zu 10.000 Euro bezuschusst, um Lücken im privaten Ladenetz zu schließen. Davon profitieren insbesondere Gebiete mit Mehrfamilienhäusern und Reihenhausbebauung. Zudem können sich Privatleute und Betriebe auch wieder Wallboxen mit bis zu 1.500 Euro fördern lassen. Voraussetzung für die Förderung ist die gleichzeitige Installation einer neuen Photovoltaikanlage.

Minister Pinkwart: „Mit der Kopplung der Wallbox-Förderung an die Installation einer Photovoltaikanlage leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Seit 2017 haben wir über die entsprechende progres.nrw-Förderlinie mehr als eine viertel Milliarde Euro für die Elektromobilität zur Verfügung gestellt. Durch die Kopplung mit PV konnten wir so auch indirekt den Ausbau der Photovoltaik beschleunigen. Mit Erfolg: In den letzten fünf Jahren haben wir in Nordrhein-Westfalen den Zubau von PV-Anlagen vervierfachen können. In Zeiten steigender Energiepreise gilt umso mehr: Wer heute in eine Erneuerbaren-Energien-Anlage und in klimaschonende Mobilität investiert, schont zudem langfristig den eigenen Geldbeutel.“

Hintergrund:

Zum Förderprogramm:

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Förderprogramm progres.nrw – Emissionsarme Mobilität im Herbst 2017 gestartet. Seitdem wurden insgesamt etwa 235 Millionen Euro an Förderungen bewilligt – unter anderem für rund 14.200 Ladepunkten mit neuer PV-Anlage, aber auch für die Anschaffung von batterieelektrischen und brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen, E-Lastenrädern und Umsetzungskonzepten. Ziel des Ministeriums ist es, den Markthochlauf klimaschonender Elektro- und Wasserstoffmobilität mit passgenauen Förderangeboten zu unterstützen.

Die detaillierten Fördergegenstände im Überblick:

Förderung für Netzanschlüsse für nicht elektrifizierte Stellplatzkomplexe (oder Garagenhöfe), Förderquote von max. 40 Prozent bis 10.000 Euro. Mindestens ein Ladepunkt mit 11 kW Ladeleistung.Förderung von nicht öffentlich zugänglichen Normalladepunkten: Privatpersonen, Unternehmen und Gewerbetreibende erhalten einen Zuschuss von 1.500 Euro für die Errichtung eines Ladepunktes, sofern dieser zumindest anteilig mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage versorgt wird. Ladepunkte an Stellplätzen für Mieterinnen und Mieter von Wohngebäuden, Eigentumswohnungsanlagen und Beschäftigte werden mit 1.000 Euro je Ladepunkt bezuschusst. Die Errichtung einer neuen EE-Anlage ist in diesen Fällen keine Voraussetzung.Förderung von betrieblichen Ladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt (Schnellladepunkt): Unternehmen und Gewerbetreibende erhalten 200 Euro je Kilowatt Ladeleistung. Wird der Ladepunkt mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage versorgt, erhöht sich der Zuschuss auf 250 Euro je Kilowatt Ladeleistung. Förderung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten: Unternehmen und Gewerbetreibende werden mit einem Zuschuss von 1.500 Euro je Ladepunkt unterstützt. Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt (Schnellladepunkt) werden mit 250 Euro je Kilowatt gefördert.

Neben der Ladeinfrastruktur werden zukünftig erstmals auch kommunale Ladeinfrastrukturkonzepte, Lastenräder sowie Elektrolyseure für Wasserstoff-Tankstellen gefördert. Weiterhin sind Umsetzungskonzepte, elektrische Lastenfahrräder, E-Nutzfahrzeuge für Unternehmen und elektrische Fahrzeuge für Kommunen Bestandteil des Förderprogramms.

Details zur Förderung finden Sie unter www.elektromobilitaet.nrw.


Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie / Land NRW


Foto: iStock.com / omada