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CAS lehnt russischen Eilantrag ab

Der Internationale Sportgerichtshof CAS lehnt den russischen Eilantrag gegen die UEFA-Sanktionen ab.

Russlands Fußball-Teams bleiben vorerst von den internationalen Wettbewerben ausgeschlossen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS lehnte am Dienstag den Eilantrag des russischen Verbandes gegen die Sanktionen der Europäischen Fußball-Union (UEFA) wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine ab. Der Ausschluss der Klubs aus dem Europapokal sowie der Nationalmannschaft aus den Play-offs um die WM-Teilnahme in Katar bleibe bestehen, teilte der CAS mit.

Das von Russland beantragte Schiedsverfahren werde aber fortgesetzt, teilte der CAS mit. Die Begründung für die Ablehnung des Eilantrags soll voraussichtlich bis Ende der Woche bekannt gegeben werden. 

Russland hatte vor einer Woche den CAS angerufen mit der Forderung, die Sperren aufzuheben und sämtliche Teams wieder in alle Wettbewerbe aufzunehmen. Unter anderem war Spartak Moskau von der Europa League ausgeschlossen worden, damit steht Gegner RB Leipzig bereits als Viertelfinalist fest.

Betroffen ist vor allem aber Russlands Nationalmannschaft, die am 24. März in den WM-Play-offs gegen Polen hätte antreten sollen. Das Land wurde jedoch als Reaktion auf die Invasion in der Ukraine von allen Wettbewerben ausgeschlossen. Gegner Polen hatte bereits angekündigt, in den Play-offs auf keinen Fall gegen Russland anzutreten.

Aus Sicht des Verbandes liege für die Entscheidung von FIFA und UEFA "keine Rechtsgrundlage" vor. Der Beschluss sei "unter dem Druck" der gegnerischen Verbände getroffen worden, zudem habe man seine eigene Position nicht darlegen dürfen.