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Disziplinarverfahren gegen rechtsextremen Maier

Das Landgericht Dresden hat ein Disziplinarverfahren gegen den rechtsextremen Richter Maier in Sachsen eingeleitet.

Das Landgericht Dresden hat ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten und als rechtsextrem geltenden Richter Jens Maier eingeleitet. Das Gericht sieht zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens durch Maier rechtfertigen, wie das Landesjustizministerium am Montag in Dresden mitteilte. Es bestehe der Verdacht, dass der Jurist "die Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt hat".

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) begrüßte die Einleitung des Disziplinarverfahrens. "Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienste des Freistaates Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten", erklärte sie. Die Bürgerinnen und Bürger müssten sich darauf verlassen können.

Das Justizministerium selbst hatte im Februar 2022 beantragt, Maier in den Ruhestand zu versetzen und ihm vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Über diese Anträge entschied das zuständige Dienstgericht für Richter in Leipzig bislang noch nicht. Das nun eingeleitete Disziplinarverfahren läuft unabhängig von den vom Dienstgericht zu entscheidenden Anträgen, die das Ziel haben, Maier aus dem Justizdienst zu entfernen.

Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Nachdem er im vergangenen Jahr nicht wiedergewählt wurde, stellte er nach Angaben des Justizministeriums "fristgerecht" einen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis. Das steht ihm laut Abgeordnetengesetz zu. Der 60-Jährige ist dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Dienstort zugewiesen.

Dort nahm er am Montag seine Arbeit auf, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte. Maier sei im Wesentlichen für allgemeine zivilrichterliche Angelegenheiten zuständig, darunter fallen etwa Verkehrsunfälle, Mietsachen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten. Zudem bearbeite er zu einem kleinen Teil auch Nachlassangelegenheiten. Wie der Amtsgerichtssprecher weiter sagte, gab es am Montag wegen Maier keinerlei Proteste vor dem Gericht.

Vom sächsischen Verfassungsschutz wird Maier als rechtsextrem eingestuft. Er galt er als einer der führenden Köpfe des rechtsextremistischen und zumindest offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD. Seine Rückkehr auf die Richterbank sorgte daher zuletzt für heftige Diskussionen. Deutliche Kritik kam von anderen Parteien sowie von Richtervereinigungen und dem Zentralrat der Juden in Deutschland.

Der Richterbund hatte vor einige Wochen die Option einer Richteranklage wegen Äußerungen von Maier während seiner Zeit als Abgeordneter ins Gespräch gebracht. Eine solche Richteranklage bräuchte eine Zweidrittelmehrheit im sächsischen Landtag - dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Die Grünen-Fraktion im Landtag hatte den Staatsrechtler Christoph Möllers mit einem Rechtsgutachten zu einer möglichen Richteranklage beauftragt. Das Gutachten werde spätestens in der kommenden Woche vorliegen, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Valentin Lippmann, am Montag in Dresden. "Es ist und bleibt unerträglich, dass ein Rechtsextremist als Richter Recht spricht."

hex/cfm