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Großbritannien verletzt EU-Recht

EuGH: Großbritannien hat zu wenig gegen Zollbetrug getan und so das EU-Recht verletzt.

Großbritannien hat gegen seine Verpflichtungen gegenüber der EU verstoßen, als es zwischen 2011 und 2017 - noch als EU-Mitglied - chinesische Textilien und Schuhe massiv unter Wert importierte. Das Land hätte mehr gegen Zollbetrug tun müssen, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Die EU-Kommission hatte Großbritannien verklagt, weil der EU durch die unterlassenen Maßnahmen insgesamt 2,7 Milliarden Euro entgangen seien. (Az. C-213/19)

Die EU-Betrugsbehörde Olaf hatte das Vereinigte Königreich auf das Risiko hingewiesen, dieses habe aber nicht reagiert, hieß es. Die Waren seien ohne angemessene Zollkontrolle in den Binnenmarkt gelangt. Ein großer Teil der geschuldeten Zölle sei nicht erhoben worden.

Der EuGH gab der Klage der Kommission nun größtenteils statt. Nur die Berechnung der Höhe der offenen Beträge hielt er teilweise für zu ungenau. Die Kommission müsse nun selbst neu berechnen, wie viel Großbritannien der Union schulde, erklärte er. 

smb/jm