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Neue Gesetze für Migranten und Asylanten

Im Juni 2019 hat die Bundesregierung ein umfangreiches Gesetzespaket zu den Themen Migration und Asyl verabschiedet


Kreis Coesfeld - Seit dem 1. Januar 2020 gelten bundesweit neue Migrationsgesetze, die vor allem zu Veränderungen in den Bereichen Asylrecht, Einwanderung und Ausbildung führen.  Das Kommunale Integrationszentrum (KI) lud deshalb gemeinsam mit der Ausländerbehörde des Kreises in das Kreishaus ein, um über die praktische Umsetzung der neuen Gesetzgebung im Kreis Coesfeld ausführlich zu informieren. Rund 70 Fachkräfte und ehrenamtlich Aktive nahmen an der Veranstaltung im Großen Sitzungssaal teil.

Im Juni 2019 hat die Bundesregierung ein umfangreiches Gesetzespaket zu den Themen Migration und Asyl verabschiedet. Das „Neue Migrationspaket“ enthält acht neue Gesetzesverfahren, die nicht nur die Bleibeperspektiven verändern, sondern auch den Zugang zu Ausbildungsförderinstrumenten neu regeln. Diese Änderungen haben bedeutende Folgen für die Zielgruppe der Zuwandererinnen und Zuwanderer, beeinflussen aber auch das Wirken der Fachkräfte und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die in der Integrationsarbeit tätig sind.

 

Christian Uphues, Mitarbeiter der Ausländerbehörde beim Kreis, referierte zu den Themen Ausbildungs-und Beschäftigungsduldung; Fachdienstleiterin Martina Lange (ebenfalls Ausländerbehörde) erläuterte detailliert die Neuerungen des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes und deren Bedeutung für den Kreis Coesfeld. Im Fokus der Vorträge standen neben den Voraussetzungen für den Erhalt von Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen für Zuwandererinnen und Zuwanderer vor allem auch das Verfahren sowie der genaue Ablauf.

Insbesondere spielt seit Jahresbeginn die Klärung der Identität von Zuwandererinnen und Zuwanderern aus dem Ausland eine besondere Rolle, wenn eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung angestrebt wird. Der zügige Nachweis der eigenen Personendaten innerhalb einer bestimmten Frist gehört unter anderem zu den bedeutendsten Faktoren, wenn die gewünschte Duldung erlangt werden soll.  In der Regel wird eine Klärungsfrist von sechs Monaten gewährt, in denen Betroffene eine zweifelsfreie Identitätsklärung erbringen können, ohne mit einer eventuell folgenden Ablehnung der Duldung oder einer Ausreiseaufforderung rechnen müssen.  

 

Welche Fristgewährung im Einzelnen gilt, richtet sich bisweilen nach dem Einreisedatum der Antragstellerinnen und -steller. Christian Uphues betonte, dass zur Klärung von Einzelfällen der direkte Kontakt zur Ausländerbehörde empfohlen wird, denn er und seine Kolleginnen und Kollegen seien stets bestrebt, konkrete Anliegen und Fragen zu einzelnen Sachverhalten entgegenkommend zu beantworten.

Hannah Wolf, Mitarbeiterin des Kommunalen Integrationszentrums und Organisatorin der Veranstaltung, betonte zudem, die Bedeutung der Neuregelungen für die alltägliche Arbeit der Beraterinnen und Berater – und der ehrenamtlich Tätigen, die regelmäßig Betroffene hinsichtlich ihrer (Bleibe-) Möglichkeiten im Kreis Coesfeld umfangreich beraten.

 

Rückfragen zur Veranstaltung beantwortet Hannah Wolf telefonisch unter 02541 / 189411 oder per E-Mail (Hannah.Wolf@kreis-coesfeld.de).

 

Bildunterschrift: Fachdienstleiterin Martina Lange und Christian Uphues von der Ausländerbehörde mit KI-Mitarbeiterin Hannah Wolf (v.l.n.r.;

Foto: Kreis Coesfeld, Christoph Hüsing