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Maskenpflicht in der Innenstadt endet

Die Allgemeinverfügung zum Wochenmarkt auf dem Domplatz wird zu Ende Februar aufgehoben und die Maskenpflicht in der Innenstadt endet.

Münster - (SMS) - Die bis zum kommenden Montag geltende Maskenpflicht in der Innenstadt wird nicht verlängert, auch beim Besuch des Wochenmarktes auf dem Domplatz ist dann keine Maske mehr erforderlich. „Mit dem auf Bundesebene beschlossenen Stufenplan für Lockerungen sind die beiden münsterschen Allgemeinverfügungen hinfällig“, sagt Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer. 

Auch in Münster sinken seit zwei Wochen die Infektionszahlen, die Lage in den Krankenhäusern ist stabil. „Die Aufhebung der Maskenpflicht in den Fußgängerzonen und auf dem Wochenmarkt ist daher zu verantworten.“ Erste landesweite Lockerungen sind bereits mit der Coronaschutzverordnung vor ein paar Tagen in Kraft getreten - so ist beispielsweise die landesweite Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfallen. Die zunächst bis zum 31. März gültige Allgemeinverfügung für den Wochenmarkt wird mit Wirkung zu Dienstag (1. März) kommender Woche aufgehoben. 

„Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Option, eine Maske zu tragen und so sich selbst, aber auch die Mitmenschen besonders zu schützen“, sagt Wolfgang Heuer. „Vor allem Rücksichtnahme und Eigenverantwortung haben uns vergleichsweise glimpflich durch diese Pandemie gebracht, daher empfehle ich auch weiterhin die Einhaltung der bekannten AHA-Regeln.“ 

Die in der Innenstadt platzierten Schilder zur Maskenpflicht werden kurzfristig entfernt. 


Stadt Münster