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Baugebiet Am Dornbusch kann realisiert werden

Der Rechtsstreit ist beendet und die Normenkontrollklage wurde zurückgezogen.

Münster - (SMS) - Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 578 „Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch“ im März 2018 war die Erwartung verknüpft, die Bauplätze für rund 170 Wohneinheiten auf städtischen Grundstücken bald erschließen und vermarkten zu können. Allerdings hatte ein Anlieger die Planungen beklagt und das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen zur rechtlichen Überprüfung des Bebauungsplanes aufgefordert (Normenkontrolle).

Die Stadt Münster und der Kläger einigten sich zunächst in Gesprächen darauf, einen außergerichtlichen Interessenausgleich finden zu wollen und baten einvernehmlich das OVG, das Klageverfahren einstweilen ruhen zu lassen. Zwischenzeitlich konnte sich die Stadt Münster mit dem Kläger außergerichtlich einigen, so dass dieser seine Klage jüngst zurückgezogen hat. Das OVG hat darauf mit Beschluss vom 11. Februar 2022 das Normenkontrollverfahren eingestellt. Weitere Klagen sind nicht anhängig.

In Erwartung einer Einigung hat bereits im November 2021 die Ortspolitik per Beschluss die Verwaltung beauftragt, die Entwässerungserschließung des Baugebietes öffentlich auszuschreiben und zugleich einen Baubeschluss für die Straßenplanung gefasst. Stadtbaurat Robin Denstorff: „Ich freue mich, dass der Weg für das neue Baugebiet nun endgültig frei ist und mit der Erschließung begonnen werden kann.“

Der Baubeginn für die Straßen- und Tiefbauarbeiten ist für den Herbst 2022 vorgesehen. Die Bauzeit für Entwässerungskanäle, Baustraße und Versorgungsleitungen wird auf rund drei Jahre geschätzt. Die anstehenden Erschließungsarbeiten werden von den Archäologinnen und Archäologen der Stadt Münster fachlich begleitet.


Stadt Münster

Titelbild: Baugebiet Am Dornbusch in Amelsbüren/Stadt Münster