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Unbefristet in geschlossene Psychiatrie weggesperrt

Richter werteten die Tat des 28-Jährigen als heimtückischen Mord - es sei aber nicht ausgeschlossen, dass der psychisch Kranke schuldunfähig war


Sechs Monate nach dem Todesstoß auf dem Bahnhof im niederrheinischen Voerde hat das Landgericht Duisburg die Unterbringung des Täters in der Psychiatrie angeordnet. Zwar werteten die Richter die Tat des 28-Jährigen als heimtückischen Mord, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass der psychisch Kranke bei dem Mord an einer 34-jährigen Frau schuldunfähig war.

Die Tat von Voerde hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Nach Überzeugung des Gerichts stieß der 28-Jährige die ihm unbekannte Frau am 20. Juli 2019 in Tötungsabsicht vor einen einfahrenden Zug. Das Opfer wurde von dem Regionalzug überrollt und starb noch am Tatort. Zuvor war der Beschuldigte nach Überzeugung der Richter bereits mit anderen Wartenden auf dem Bahnsteig in Konflikt geraten.

Das Motiv des Manns für die Tat konnte laut Urteil in der Beweisaufnahme nicht geklärt werden. Nach der Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen kamen die Richter aber zu dem Schluss, dass der Beschuldigte die Tat aufgrund seiner psychischen Erkrankung beging. Wegen der von dem Mann auch künftig ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit ordnete die Kammer seine unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an.

Nur wenige Tage nach dem Tod der 34-Jährigen in Voerde löste eine ähnliche Tat im Hauptbahnhof von Frankfurt am Main ebenfalls Bestürzung aus. In der hessischen Metropole stieß am 29. Juli ein 40-Jähriger einen Achtjährigen und dessen Mutter vor einen einfahrenden ICE. Die Frau konnte sich retten, ihr Sohn wurde vom Zug erfasst und starb. Beide Taten entfachten eine Debatte über die Sicherheit auf Bahnhöfen.

rh/cfm

© Agence France-Presse

Foto: dpa/picture-alliance