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Mobilmachung gegen Kassenbon-Pflicht

Mit einem Aufruf an die rund 30.000 Mitglieder der Mittelstandsvereinigung von CDU/CSU (MIT), wolle MIT-Chef Carsten Linnemann (CDU) jetzt gegen die Bon-Pflicht im Einzelhandel mobil machen, berichtete die "Bild"-Zeitung am Montag


Die seit Anfang Januar geltende Kassenbon-Pflicht stößt innerhalb der Unionsparteien weiter auf Protest: Mit einem Aufruf an die rund 30.000 Mitglieder der Mittelstandsvereinigung von CDU/CSU (MIT), wolle MIT-Chef Carsten Linnemann (CDU) jetzt gegen die Bon-Pflicht im Einzelhandel mobil machen, berichtete die "Bild"-Zeitung am Montag. Demnach sollen sich die Mitglieder an die Länderfinanzminister und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wenden.

"Auch als Kunden erleben fast alle Menschen in meinem Umfeld und ich täglich die Farce massenhaft ausgedruckter und ungenutzter Bons für Kleinstbeträge", schreibt Linnemann dem Bericht zufolge in einer Rundmail an sämtliche Landesverbände der Mittelstandsvereinigung. Daran angehängt ist demnach ein Formulierungsvorschlag für einen Brief, den MIT-Mitglieder an Scholz und seine Länderkollegen schicken sollen.

Darin werde die Aussetzung der Bon-Pflicht bei Einkäufen unter einem Warenwert von zehn Euro gefordert, schrieb die "Bild". Beim ursprünglichen Beschluss für die sogenannte Belegausgabepflicht sei eine großzügige Ausnahmeregelung geplant gewesen, argumentiert Linnemann demnach. Diese Regelung sei nach dem Wechsel an der Spitze des Bundesfinanzministeriums von Wolfgang Schäuble (CDU) zu Scholz im Stillen kassiert worden. 

Bislang seien bundesweit ganze zwei Anträge auf teilweise Befreiung von der Bon-Pflicht genehmigt worden, schreibt Linnemann laut "Bild" weiter. Beim Koalitionsausschuss am Mittwoch und bei Treffen von Bund- und Länderministern Anfang Februar soll die Bon-Pflicht dem Bericht zufolge wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Händler und Restaurantbesitzer müssen ab 1. Januar jedem Kunden einen Kassenzettel aushändigen. Zugleich müssen elektronische Registrierkassen fälschungssicher gemacht werden. Das entsprechende Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen hatte der Bundestag im Dezember 2016 beschlossen. Es soll sicherstellen, dass alle verkauften Waren lückenlos erfasst und die Daten nicht nachträglich manipuliert werden.

jm/cne

© Agence France-Presse

Foto: dpa/picture-alliance