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Die Queen unterzeichnet Gesetz über den Brexit

Am 31. Januar kann dann der EU-Austritt nach mehrfacher Verschiebung und einem jahrelang erbittert geführten Streit tatsächlich vollzogen werden


Königin Elizabeth II. hat am Donnerstag das Brexit-Gesetz unterzeichnet. Damit könne Großbritannien die Europäische Union am 31. Januar verlassen, teilte Brexit-Minister Steve Barclay im Kurzbotschaftendienst Twitter mit. Das britische Parlament hatte den Gesetzestext am Mittwochabend endgültig gebilligt.

Das Brexit-Abkommen soll am 29. Januar vom EU-Parlament ratifiziert werden. Dies gilt als Formsache. Am 31. Januar kann dann der EU-Austritt nach mehrfacher Verschiebung und einem jahrelang erbittert geführten Streit tatsächlich vollzogen werden.

Dabei ist mit dem Brexit-Abkommen, das unter anderem die finanziellen Verpflichtungen Londons gegenüber der EU sowie die künftigen Rechte der Bürger beider Seiten festlegt, nur der Austritt besiegelt. Denn nach dem 31. Januar beginnt eine Übergangsphase, in der Großbritannien vorerst im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleibt. Damit soll ein harter Schnitt für die Wirtschaft vermieden werden.

Die Übergangsphase dauert bis zum 31. Dezember 2020. In diesem Zeitraum wollen beide Seiten ein großes Freihandelsabkommen aushandeln. In so kurzer Zeit wurde jedoch noch nie eine solche Vereinbarung mit der EU geschlossen. Eine Verlängerung der Übergangsphase will Premierminister Boris Johnson aber ausschließen und hat deshalb in seinem Brexit-Gesetz verankert, dass London keine weitere Frist bei der EU beantragen kann.

Die EU rechnet mit schwierigen Verhandlungen über die künftigen Beziehungen mit Großbritannien. London ließ jedoch durchblicken, dass es sich mit einer Einigung in Teilen zufriedengeben könnte, falls bis Jahresende kein umfassendes Abkommen zustandekommt.

lan/ck

© Agence France-Presse