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Test- und Quarantäneverordnung geändert - Erläuterung

Corona-Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen endet nach zehn Tagen

12.01.2022/Kreis Coesfeld. Das Kreisgesundheitsamt passt ab sofort die Isolations- und Quarantäneregeln am, nachdem es am heutigen Mittwoch (12. Januar 2022) einen entsprechenden Corona-Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales erhielt – basierend auf dem Bund-Länder-Beschluss vom 7. Januar 2022. Nun gilt, auch rückwirkend, für alle Corona-Infizierten und Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne, dass sie ohne Testung nach zehn Tagen daraus entlassen sind – unabhängig davon, welche Covid19-Virus-Variante jeweils vorliegt.  

Nach sieben Tagen können sie sich mit negativem PCR- oder Schnelltest „freitesten“. Kinder und Jugendliche, die Kontaktpersonen sind, können dies bereits nach fünf Tagen tun. Eine gesonderte Bescheinigung oder Benachrichtigung der Betroffenen über das Ende der Quarantäne erfolgt durch das Kreisgesundheitsamt nicht. Das bedeutet für alle Corona-Infizierten und Kontaktpersonen, die sich bereits vor dem 2. Januar 2022 in Quarantäne befunden haben, dass die Quarantäne mit sofortiger Wirkung und ohne Test endet. Infizierte und Kontaktpersonen, deren Quarantäne zwischen dem 2. und 5. Januar 2022 begonnen hat, müssen sich ab Übermittelung eines negativen Tests an das Gesundheitsamt nicht mehr streng isolieren.

 

Künftig nicht in Quarantäne müssen Geboosterte und „frisch“ doppelt Geimpfte sowie geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene. Bei Beschäftigten im Gesundheitswesen gelten Besonderheiten: Infizierte Personen können sich dort jedoch nach sieben Tagen nur mit PCR-Test und mindestens 48-stündiger Symptomfreiheit „freitesten“.

 

Foto: Im Kreis wird systematisch getestet (Aufnahme: Kreis Coesfeld).