Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Corona im Bezirk Münster

Aktuelle Inzidenzzahlen im Regierungsbezirk Münster:

Münster. Die für die Lagebewertung wichtige 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz* in Nordrhein-Westfalen (NRW) liegt aktuell laut Landeszentrum Gesundheit (LZG) landesweit bei 2,70. Der Anteil der Covid-19-Patienten gemessen an der Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Intensivbetten** liegt in NRW bei 12,74 Prozent, die landesweite 7-Tages-Inzidenz*** beträgt aktuell 179,4.


Laut LZG (28.12.2021, 0 Uhr) ergibt sich bei den Inzidenzzahlen im Regierungsbezirk Münster für heute folgendes Bild (Zahlen vom Vortag in Klammern):


Stadt Bottrop     135,4 (150,8)

Kreis Borken     150,0 (136,6)

Kreis Coesfeld     122,3 (126,4)

Stadt Gelsenkirchen     160,6 (138,2)

Stadt Münster     139,4 (140,6)

Kreis Recklinghausen     146,5 (159,2)

Kreis Steinfurt     182,3 (181,4)

Kreis Warendorf     249,4 (230,3)


Die aktuelle Corona-Meldelage für NRW ist über die Internetseite des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) abrufbar: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html


*Anzahl der Fälle pro 100.000 Einwohner mit Meldedatum in den letzten 7 Tagen, für die eine Krankenhausbehandlung angegeben ist. Krankenhausbehandlungen, die nach dem Meldedatum des Falls beginnen oder gemeldet werden, werden dem Fall und seinem Meldedatum nachträglich zugeordnet und erhöhen rückblickend die Hospitalisierungsinzidenz. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gem. § 11 IfSG. Eigene Berechnung LZG.NRW. 


**Prozentualer Anteil der auf einer Intensivstation behandelten COVID-19-Patienten gemessen an der aktuellen Anzahl insgesamt betreibbarer intensivmedizinischer Betten (einschl. bereits belegter Betten). Quelle: DIVI-Intensivregister (http://www.intensivregister.de). Eigene Berechnung LZG.NRW.


***Neu gemeldete Fälle der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gem. § 11 IfSG. Eigene Berechnung LZG.NRW.


Alle Angaben ohne Gewähr.

© Bezirksregierung Münster