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Trump verklagt Generalstaatsanwältin

Der frühere US-Präsident Donald Trump hat die gegen ihn wegen möglicher Finanzvergehen ermittelnde Generalstaatsanwältin des Bundesstaates New York verklagt.

In der am Montag bei einem Bundesgericht eingereichten Klage wirft Trump der Demokratin Letitia James vor, politisch motivierte Ermittlungen gegen ihn zu führen.

"Ihre Mission ist einzig und allein von politischer Feindseligkeit motiviert und von dem Willen, einen Privatbürger, den sie als politischen Gegner ansieht, zu schikanieren, einzuschüchtern und sich an ihm zu rächen", heißt es in der Klageschrift. Die Ermittlungen würden damit gegen Trumps Grundrechte verstoßen.

James wies die Vorwürfe umgehend zurück. Der Ex-Präsident wolle mit der Klage lediglich ihre Ermittlungen torpedieren, erklärte die Generalstaatsanwältin. Sie werde sich aber nicht "abschrecken" lassen: "Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht jemand mit dem Namen Trump."

Die "Washington Post" hatte kürzlich berichtet, dass James den Ex-Präsidenten für den 7. Januar zu einer Aussage vorgeladen hat. Die Generalstaatsanwältin hatte 2019 zivilrechtliche Ermittlungen zu Trumps Geschäftsimperium, der Trump Organization, eingeleitet. Sie geht dem Verdacht nach, dass die Familienholding den Wert von Immobilien künstlich aufblies, wenn sie Kredite von Banken erhalten wollte, und in anderen Fällen kleinrechnete, um Steuern zu sparen. 

Auch die Staatsanwaltschaft von Manhattan führt Ermittlungen zum Geschäftsgebaren des Immobilien- und Hotelkonzerns. Im Juli wurde Anklage gegen die Trump Organization und deren langjährigen Finanzchef Allen Weisselberg wegen Steuerbetrugs erhoben. Der Prozess soll Mitte kommenden Jahres beginnen, Weisselberg und die Trump Organization haben auf nicht schuldig plädiert. Gegen Trump selbst wurde in dem Verfahren bislang keine Anklage erhoben.

Trump, der mit einer erneuten Präsidentschaftskandidatur im Jahr 2024 liebäugelt, kämpft aber an anderen juristischen Fronten. Er will unter anderem gerichtlich verhindern, dass Dokumente zur Kapitol-Erstürmung am 6. Januar an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss übergeben werden.

fs/bfi