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Rückholaktion muss bezahlt werden

Reisende müssen für die Rückholaktion aus dem Ausland im Frühling 2020 zahlen.

Deutsche Touristen, die zu Beginn der Corona-Pandemie vom Auswärtigen Amt aus dem Ausland zurückgeholt wurden, dürfen an den Kosten beteiligt werden. Die festgesetzten Pauschalen lägen unter den tatsächlichen Kosten für die Bundesrepublik, erklärte das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag. Es entschied über zwei Klagen von Menschen, die in Neuseeland und Mexiko festgesessen hatten. Insgesamt liegen dem Gericht etwa 150 solcher Klagen vor. (Az. VG 34 K 33.21 und VG 34 K 313.21)

Die Bescheide über tausend Euro pro Flug aus Neuseeland und 600 Euro aus Mexiko seien zu Recht ergangen, urteilte das Gericht. Die Rückholung per Charterflug sei notwendig gewesen, um den im Ausland festsitzenden Deutschen zu helfen. Vorher hätten auch keine Vergleichsangebote eingeholt werden müssen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

smb/cfm