Die nun weiter geltende Regelung legt fest, dass die Abgeordnetenbezüge jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex angepasst werden. Seit Juli 2021 beträgt die Diätenhöhe 10.012,89 Euro monatlich.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Johannes Fechner begrüßte den Beschluss. "Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Abgeordnetenentschädigung nachvollziehbar und angemessen ist", erklärte er in Berlin. Gerade bei den Bezügen der Parlamentarier seien "maximale Transparenz und klare Regeln" notwendig.
Orientierungsgröße für die Höhe des Betrages waren bei Einführung der automatischen Anpassungen die Bezüge der Gehaltsgruppe R6 für Richterinnen und Richter an Oberlandesgerichten. Inzwischen sind die Abgeordnetenbezüge etwas niedriger als die R6-Besoldung, unter anderem weil 2021 die Diäten aufgrund der in der Corona-Krise im Vorjahr gesunkenen Nominallöhne entsprechend abgesenkt worden waren. Zuvor hatte es jeweils Erhöhungen der Diäten gegeben.
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