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Verfassungsgericht weist Orban ab

Ungarns Verfassungsgericht weist den Orban-Einspruch gegen das EU-Recht ab.

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban ist mit seiner Klage gegen den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht gescheitert: Das ungarische Verfassungsgericht erklärte sich am Freitag nicht dafür zuständig, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Ungarns umstrittene Asylpolitik "in Frage zu stellen oder den Vorrang von EU-Recht zu prüfen". Orbans rechtsnationalistische Regierung hatte zuvor versucht, das Urteil vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Dies wurde als Versuch kritisiert, den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht zu kippen.

Der EuGH hatte Ungarn im Dezember 2020 auf eine Klage der EU-Kommission hin wegen des Verstoßes seiner Asylregeln gegen EU-Recht verurteilt. Die Richter bescheinigten Budapest die "rechtswidrige Inhaftierung" von Migranten in Lagern an der Grenze zu Serbien und die Abschiebung von Flüchtlingen ohne Beachtung der geltenden Garantien. In der Folge stellte die EU-Grenzschutzagentur Frontex ihre Arbeit in Ungarn ein.

Orbans Regierung hatte das EuGH-Urteil dem ungarischen Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Der Schritt folgte auf eine umstrittene Entscheidung des Obersten Gerichts in Polen vom Oktober, das den Grundsatz des Vorrangs von EU-Recht vor nationalem Recht in Frage gestellt hatte. Orban hatte die polnische Entscheidung gegen scharfe Kritik aus Brüssel und anderen europäischen Hauptstädten verteidigt.

Das Verfassungsgericht betonte am Freitag aber auch, dass Budapest in den zwischen Brüssel und Ungarn geteilten Kompetenzbereichen seine Autorität so lange ausüben kann, "bis die EU-Institutionen wirksame Maßnahmen ergreifen". Nationale Behörden zur Durchsetzung von Gesetzen, insbesondere Verfassungsgerichte und Gerichte, hätten zudem das Recht, Umfang und Grenzen der EU-Zuständigkeiten zu prüfen.

Ungarns Justizministerin Judit Varga sprach von einem richtungsweisenden Urteil zugunsten ihrer Regierung. Es sei "eine starke rechtliche Barriere zusätzlich zur physischen Schließung unserer Grenzen", erklärte sie auf Facebook. Um die Grenzen wirksam zu schützen, habe Ungarn das Recht, "seine nationalen Vorschriften an die Realität anzupassen".

Das Helsinki-Komitee zur Verteidigung der Menschenrechte folgte dieser Interpretation nicht. "Das Verfassungsgericht hat der Regierung nicht das gegeben, was sie wollte", erklärte die Organisation. Die Situation sei "klar: Das Urteil des EuGH muss umgesetzt werden, und die unmenschliche Behandlung von Asylsuchenden muss aufhören".

EU-Justizkommissar Didier Reynders hatte bei einem Besuch in Budapest im November die Klage Budapests als "inakzeptabel" bezeichnet. Die Kommission leitete ein Verfahren wegen Missachtung des EuGH-Urteils ein. Ungarn drohen finanzielle Sanktionen.

Die EU-Kommission will nun die Entscheidung des Verfassungsgerichts "im Detail analysieren". "Was wir daraus schließen, ist, dass diese Entscheidung nicht gegen die Grundsätze des Vorrangs des europäischen Rechts verstößt", kommentierte ein Sprecher auf Anfrage in Brüssel.

ans/lan