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Untersuchung im Erzbistum Köln

Haben Kardinal Rainer Maria Woelki und sein Generalvikar Markus Hofmann gegen das Kirchenrecht verstoßen, ...?

Haben Kardinal Rainer Maria Woelki und sein Generalvikar Markus Hofmann gegen das Kirchenrecht verstoßen, als sie Aufträge an Juristen und Kommunikationsberater vergaben? Das will der Übergangsverwalter des Erzbistums Köln, Weihbischof Rolf Steinhäuser, jetzt prüfen lassen.

Am Dienstag rief Steinhäuser, wie das Erzbistum mitteilt, den Vermögensrat und das Konsultorenkollegium (Domkapitel) zu einer Sondersitzung zusammen. „Er informierte über Hinweise, dass bei Auftragsvergaben im Kontext der Unabhängigen Untersuchung zu sexualisierter Gewalt beide Gremien nicht dem Kirchenrecht entsprechend einbezogen wurden.“

Am Wochenende hatte das Erzbistum offengelegt, welche Kosten für die Vergabe von Gutachten oder für Kommunikationsberatung angesichts der Missbrauchs-Skandale entstanden waren. Danach wurden dafür zwischen 2019 und 2021 rund 2,8 Millionen Euro aus einem bischöflichen Sondervermögen aufgewendet – das liegt über der Summe, die bislang an Missbrauchsopfer geflossen ist. Hofmann hatte Bedauern über die „hohen Kosten der Aufarbeitung“ geäußert.


Hofmann hatte um Beurlaubung gebeten

Weihbischof Steinhäuser hat nun zwei unabhängige Kirchenrechtler mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt und darüber den Heiligen Stuhl in Kenntnis gesetzt, wie das Erzbistum mitteilt.

Delegat Markus Hofmann habe Steinhäuser gebeten, ihn bis zur Klärung des Sachverhalts zu beurlauben. Der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, habe Steinhäuser aber angewiesen, den Vorgang in Rom umfassend vorzulegen und von einer Beurlaubung Hofmanns abzusehen. Der Weihbischof leitet das Erzbistum Köln derzeit als „Apostolischer Administrator“, während der Erzbischof, Kardinal Woelki, eine vom Papst verhängte Auszeit nimmt.

(erzbistum köln – sk)

Fotos: Vatikan