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Krisenstab lobt HausärztInnen

Inzwischen sind rund 78.500 Münsteranerinnen und Münsteraner "geboostert", mit nunmehr 261.300 Personen gelten insgesamt fast 83 Prozent der Bürgerschaft in der Domstadt als vollständig geimpft.

"Das ist eine im Landes- und Bundesvergleich überdurchschnittlich gute Quote, mit der die Menschen in Münster selbst entscheidend dafür sorgen, sich und andere zu schützen", sagte Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer in der heutigen Sitzung des Gremiums (8. Dezember). Mit 31.000 Impfungen seien in der vergangenen Woche sogar mehr Menschen als jemals zuvor in Münster im Zuge der Corona-Impfkampagne geimpft worden. Heuer: "Der weit überwiegende Teil davon wurde in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte geimpft, die die Schutzimpfung vehement nach vorne bringen: Die Zahlen dokumentieren eine enorme Leistung der münsterschen Praxen."

Seit einer Woche leicht abnehmend ist die Zahl der Corona-Patienten in den hiesigen Krankenhäusern. Aktuell werden dort 27 an Corona erkrankte Personen versorgt, davon zehn intensivmedizinisch. Keiner dieser Intensivpatienten stammt aus Münster und alle Betroffenen sind ungeimpft. Heuer: "Dieser Umstand verweist noch einmal eindrücklich auf den klaren Zusammenhang von Schutzimpfung und Krankheitsrisiko. Die Impfung ist das entscheidende Instrument zum Schutz der Menschen und sie ist auch notwendig, um die dringende Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern jenseits von Corona sicherzustellen. Ein Aspekt, der zunehmend an Bedeutung gewinnt."

Die Maskenpflicht, die in Münster inzwischen in der Innenstadt und damit auch auf den Weihnachtsmärkten gilt, werde "als Standard akzeptiert", so Heuer. Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei registrieren kaum Widerstände dagegen. Sie gilt in Münster seit dem 26. November. Eine entsprechende Allgemeinverfügung regelt, dass zwischen 10 und 22 Uhr in allen zentralen Fußgängerzonen und deren Seitenstraßen bis zum Bahnhof eine medizinische Maske getragen werden muss. Die Maskenpflicht gilt auch für den Wochenmarkt am Mittwoch und Samstag. Das Verwaltungsgericht Münster hat diese Allgemeinverfügung bestätigt.

Heuer erinnert daran, dass der Zutritt zu öffentlichen Angeboten wie etwa Ladengeschäfte nach Vorgaben des Landes bis auf wenige Ausnahmen nur noch für Geimpfte und Genesene gestattet ist (2G-Regel). Zu den Ausnahmen gehören der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkten und Futtermittelmärkte. Heuer steht hinter diesen landesseitigen Verschärfungen: "Es ist richtig, geimpfte Menschen besonders zu schützen. Ein unangemessen sorgloser Umgang mit dieser sehr gefährlichen Pandemie kann hingegen nicht hingenommen werden."



© Stadt Münster

Foto: pixabay