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Umsatzeinbußen durch neue Corona-Regeln

Nach den neuen Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vor massiven Umsatzeinbußen besonders bei kleineren Unternehmen gewarnt.

Es sei zwar ein "wichtiges Signal", dass mit den Beschlüssen ein erneuter Lockdown für den größten Teil der Wirtschaft verhindert werde, sagte DIHK-Präsident Peter Adrian der "Rheinischen Post" vom Freitag. Sie bedeuteten für viele Unternehmen jedoch mehr Aufwand und höhere Kosten bei niedrigeren Einnahmen.

Die Spitzen von Bund und Ländern hatten am Donnerstag weitreichende neue Corona-Maßnahmen beschlossen. So soll unter anderem der Einzelhandel nur noch Geimpften oder Genesenen offenstehen - ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Apotheken. Ebenfalls am Donnerstag hatte das Institut der Deutschen Wirtschaft mitgeteilt, dass eine umfassende Anwendung der 2G-Regel zu Milliardeneinbußen im Einzelhandel und im Gastgewerbe führen dürfte.

"Dort, wo 2G bereits in Handel und Gastronomie gilt, berichten gerade kleinere Geschäfte von wegbleibenden Kunden und praktischen Umsetzungsproblemen, auch weil die Kontrolle der Impfzertifikate viel Personal bindet", sagte Adrian dazu der "Rheinischen Post". Die Impf- und Testregeln würden zudem "die Kundenfrequenz gerade im Konsumbereich dämpfen".

Die Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen sei deshalb eine folgerichtige und wichtige Entscheidung. Gerade Schausteller und Markthändler bräuchten jetzt rasch Hilfe. "Viele verlieren gerade einen Großteil ihres Jahresumsatzes."

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am Donnerstagabend mitgeteilt, dass die Bedingungen für die Überbrückungshilfe IV stehen, demnach sollen die Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022 verlängert werden. Die derzeitigen Hilfen für von der Pandemie geschädigte Firmen gelten bis zum Jahresende.

In der neuen Überbrückungshilfe gibt es laut Ministerium einen verbesserten Eigenkapitalzuschuss, der besonders Unternehmen zugute kommen soll, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind. Das betrifft etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter.

© Agence France-Presse