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Einschränkungen für Ungeimpfte

Auf Menschen ohne Corona-Impfung kommen bundesweit strengere Einschränkungen zu.

Sie sollen künftig keinen Zugang mehr zu Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Weihnachtsmärkten, Karnevals- und Kulturveranstaltungen bekommen und auch vom Einkaufen in den meisten Geschäften ausgeschlossen werden. Dies geht aus einer AFP vorliegenden Beschlussvorlage für die Beratungen der Spitzen von Bund und Ländern am Donnerstag hervor. 

In allen Fällen sollen die Einschränkungen "bundesweit inzidenzunabhängig" gelten. Im Einzelhandel dürften Ungeimpfte bundesweit nur noch "Geschäfte des täglichen Bedarfs" wie Supermärkte betreten.

Für Ungeimpfte sollen künftig auch "strenge Kontaktbeschränkungen" gelten, wie es in der Vorlage heißt. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht Geimpfte teilnehmen, sind dann auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. 

In Schulen soll eine generelle Maskenpflicht für alle Klassenstufen gelten. Abhängig von der örtlichen Inzidenz sollen Clubs und Diskotheken komplett geschlossen werden. Die Vorlage nennt einen Schwellenwert von 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen - diese Angabe ist allerdings mit eckigen Klammern versehen, was auf weiteren Beratungsbedarf hinweist. 

Bund und Länder begrüßen der Vorlage zufolge ausdrücklich die Pläne zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Diese Impfpflicht könne greifen, "sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022", heißt es in dem Papier.

Zudem peilen Bund und Länder an, bis Weihnachten bis zu 30 Millionen Impfungen zu verabreichen - entweder Erst-, Zweit- oder Booster-Impfungen. Um das Tempo der Impfkampagne zu beschleunigen, sollten künftig auch Apotheker, Zahnärzte und Pflegekräfte in Seniorenheimen die Impfungen verabreichen dürfen.

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen sollen "deutlich eingeschränkt" werden. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfe nur maximal 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien dürfe lediglich maximal 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind medizinische Masken zu tragen.

In der Vorlage rufen Bund und Länder zu einem "Akt der nationalen Solidarität"auf. Es müsse gemeinsam dafür gesorgt werden, "dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem entlastet wird", heißt es darin.

Die Spitzen von Bund und Ländern wollen ab 11.00 Uhr das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beschließen. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten sich zusammen mit der amtierenden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) am Dienstag grundsätzlich über die Verschärfung von Corona-Maßnahmen verständigt.

pw/mt