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Notbremse wäre in Ordnung

Die Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sind gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sogenannten Bundesnotbremse zurückgewiesen. Sie seien "in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie" mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Trotz der Eingriffe in Grundrechte seien die Regelungen verhältnismäßig gewesen. (Az. 1 BvR 781/21 u.a.)

Die Bundesnotbremse galt seit Ende April und lief Ende Juni aus. Sie musste bundesweit gezogen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen stabil über hundert lag. Dann galt eine nächtliche Ausgangssperre. Ein Haushalt durfte außerdem nur einen Angehörigen eines anderen Haushalts zu Besuch haben. Eilanträge gegen diese Beschränkungen hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im Mai abgewiesen.

smb/cfm