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Stiftung „Besser Sehen!“ anerkannt

Die Ahauser Augenärzte Dr. med. Ralf-Hellmar Gerl und Dr. med. Mattias Gerl sowie die Essener Augenärztin Dr. med. Verena Bhakdi-Gerl haben die „Besser-Sehen!“, gemeinnützige Stiftung Gerl ins Leben gerufen

Münster/Ahaus. Die Ahauser Augenärzte Dr. med. Ralf-Hellmar Gerl und Dr. med. (Universität Budapest) Mattias Gerl sowie die Essener Augenärztin Dr. med. Verena Bhakdi-Gerl haben die „Besser-Sehen!“, gemeinnützige Stiftung Gerl ins Leben gerufen. Sie ist als Verbrauchsstiftung gestaltet.

Regierungspräsidentin Dorothee Feller hat gestern (9. Januar) die Anerkennungsurkunde für die Stiftung an Dr. Ralf-Hellmar Gerl überreicht.

„Ich freue mich, Ihnen die Anerkennungsurkunde zu Ihrer Verbrauchsstiftung zu überreichen. Sie haben ein klares Ziel und einen überschaubaren zeitlichen Rahmen für Ihre Stiftung gesetzt und werden im augenärztlichen Bereich dort helfen, wo die Not am größten ist. Dafür danke ich Ihnen sehr. Ohne Ihr ehrenamtliches Engagement wäre unsere Gesellschaft wesentlich ärmer“, sagte Regierungspräsidentin Dorothee Feller bei der Übergabe der Urkunde.

„Den Lebensunterhalt für sich und seine Familie selbst zu verdienen – dies ist für Blinde ohne Unterstützung fast unmöglich. Ganz besonders trifft dies auf Menschen zu, die in armen Ländern mit einem desolaten Gesundheitssystem und ohne Krankenversicherung leben. In Uganda, wo wir seit 2011 immer wieder ehrenamtlich tätig sind, fehlt es praktisch an allem, um Blindheit für die Mehrheit der Bevölkerung vorzubeugen oder sogar zu heilen. Dabei könnte über die Hälfte der Blinden, die oft am Grauen Star erkrankt sind, vollständig geheilt werden. Unser oberstes Ziel ist es, Lebensqualität von Menschen mit Sehbehinderung in Uganda zu verbessern. Dazu bilden wir unter anderem afrikanische Ärzte in ihrem eigenen Land aus, aber auch in unserer Klinik, um Kenntnisse modernster Operationstechniken zu vermitteln. Zudem schulen wir örtliche Krankenschwestern und Optiker. Die Stiftung soll dabei allen Beteiligten die Sicherheit der langfristigen Finanzierung geben und wir hoffen, dass weitere Sponsoren uns mit Zustiftungen und Spenden unterstützen.“, so Dr. Gerl.

Aufgrund der langjährigen augenärztlichen Tätigkeit der Stifter ist ihnen die optimale Versorgung sehbehinderter Menschen ein besonderes Anliegen. Häufig ist jedoch ein Personenkreis aufgrund geringen Einkommens, der Ansässigkeit und/oder fehlender Übernahme von Behandlungskosten durch Krankenkassen von einer solchen Versorgung ausgeschlossen. Hier will die Stiftung helfen. Grundvoraussetzung einer Behandlung ist dabei eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung der behandelnden Ärzte. Dafür wird sich die Stiftung einsetzen.

Die Stiftung soll dazu beitragen, die medizinische Versorgung zu verbessern. Dies kann unmittelbar durch eigene Projekte, aber auch mittelbar im Wege der Förderung anderer gemeinnütziger Einrichtungen erfolgen. Dazu gehört auch die Motivation der Ärzteschaft und deren Mitarbeiter sich in diesem Bereich ehrenamtlich zu engagieren.

Die Stiftung ist mit einem Anfangsvermögen von 200.000 Euro im Gründungsjahr (2019) ausgestattet und wird in den folgenden zehn Jahren kontinuierlich jedes Jahr um 20.000 Euro erhöht. Die Stiftung soll bis zum 31. Dezember 2039 bestehen und das Vermögen gleichmäßig während ihrer Laufzeit verbrauchen.

„Besser Sehen!“, gemeinnützige Stiftung Gerl ist die 5. Verbrauchs-Stiftung im Regierungsbezirk Münster und die 5. Stiftung in Ahaus.

Im Regierungsbezirk Münster gibt es 660. Stiftungen.

Was ist eigentlich eine Verbrauchsstiftung?

Auch wenn die Rechtsform der Verbrauchsstiftung bereits seit dem Jahr 2013 legitimiert ist, so ist sie dennoch im Gegensatz zur herkömmlichen klassischen Stiftung, der sogenannten Ewigkeitsstiftung, nahezu unbekannt.

Doch gerade in Zeiten der anhaltenden Niedrigzinsphase mag die Verbrauchsstiftung für manch einen eine willkommene Alternative sein, um spezielle Projekte zu fördern.

Denn anders als bei der Ewigkeitsstiftung bedarf es letztlich nur so viel an Vermögen wie es die Realisierung des Stiftungszwecks erfordert. Auch ist eine derartige Stiftung nie auf ewig, sondern vielmehr auf überschaubare zeitlich begrenzte Zeiträume (mindestens zehn Jahre) ausgerichtet. Während dieser Zeit verbraucht sie ihr Vermögen, um den ihr gegebenen Stiftungszweck zu erfüllen.

Foto: Bezirksregierung